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Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Mainz.

In Fällen der Gewalt in engen sozialen Beziehungen wird die Polizei künftig entschiedener gegen Täter vorgehen und Opfern besser helfen können. Das sehen die neuen Vorgaben für den polizeilichen Einsatz vor, die sich aus dem Gewaltschutzgesetz und dem neuen rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ergeben.


Ernst Scharbach, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das neue Konzept: „Es gibt nichts zu beschönigen: Wenn Frauen und Kinder geschlagen werden, sind das schwerwiegende Straftaten und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, keine privaten Angelegenheiten. Die Polizei wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um gegen den Täter vorzugehen, um die Straftat zu ermitteln und die Opfer zu schützen.“

Auf die neuen Einsatzaufgaben wird die Polizei gut vorbereitet. Das Mainzer Innenministerium hat heute angekündigt, den Polizistinnen und Polizisten einen Leitfaden an die Hand zu geben, der Maximen für den Umgang mit Tätern und Opfern erläutert. Darüber hinaus werden bei allen Polizeidienststellen spezielle Koordinatoren eingesetzt, die für die Zusammenarbeit mit den Zivilgerichten, einer Interventionsstelle oder mit Hilfsorganisationen, Frauenhäusern und dem Frauennotruf verantwortlich sind. Sie übernehmen darüber hinaus die Beratung ihrer Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen.

Regierung und Parlament haben mit dem neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz alleine der Polizei die Zuständigkeit für die Fälle von Gewalt in sozialen Beziehungen übertragen. Die klare Kompetenzregelung hilft den Opfern, weil sie nicht an mehreren Stellen über ihr Leid sprechen müssen. Und sie können auf sofortige Hilfe zählen, weil die Polizei befugt ist, einen Täter zeitlich befristet auch aus der eigenen Wohnung zu weisen, für ihn Aufenthaltsverbote für bestimmte Örtlichkeiten wie beispielsweise die Arbeitsstelle des Opfers oder die Schule der Kinder auszusprechen oder darüber hinaus auch ein Kontakt- und Näherungsverbot zu erlassen. GdP-Vorsitzender Ernst Scharbach: „Damit ist ein umfassender Schutz für die Opfer von der ersten Intervention bis zum Erlass einer gerichtlichen Schutzanordnung gewährleistet. Das ist gut so, weil jetzt die Polizei die angemessenen Rechtsinstrumentarien zur Verfügung hat, um die Eskalation einer Situation zu stoppen, für notwendigen Schutz von Opfern zu sorgen und dem öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen.“

Die GdP findet auch die Entscheidung richtig, nicht mehrere Stellen, sondern alleine die Polizei mit der Bewältigung der Gefahrenlage zu beauftragen. Ernst Scharbach: „Unsere Polizistinnen und Polizisten sind gut ausgebildet und rund um die Uhr in der Lage die angemessenen rechtlichen Schritte umzusetzen und das mit der notwendigen sozialen Kompetenz. Sicher ist das für die Polizei wieder mehr Arbeit. Aber wir sind Bürgerpolizei, das werden wir leisten.“