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Verdachtsfall AfD muss zu bundeseinheitlichen Reaktionen führen

Pressemitteilung vom 9. März 2022

Saarbrücken.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, weist darauf hin, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 auch Konsequenzen für die Polizeien in Deutschland hat. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Ganzes als Verdachtsfall führen und mit geheimdienstlichen Mitteln untersuchen darf, ob sie eine Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.


Pressemitteilung vom 9. März 2022


„Hat das Urteil Bestand, müssen die Innenministerinnen und -minister von Bund und Ländern klare und einheitliche Regeln aufstellen, wie mit Polizeibeschäftigten umzugehen ist, die in einer Partei mitmachen, die verfassungsfeindlicher Bestrebungen verdächtig ist“, so David Maaß, GdP-Vorsitzender im Saarland und Kandidat für den GdP-Bundesvorsitz. „Wenn der Verdachtsfall bundesweit besteht, kann es auch nur eine bundesweit einheitliche Reaktion geben.“

Die Gewerkschaft der Polizei setzt sich vehement für die Stärkung der demokratischen Resilienz der Polizeibeschäftigten ein. Der GdP-Bundesvorstand hatte bereits im Jahr 2021 beschlossen, dass gleichzeitige Mitgliedschaften in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nicht miteinander vereinbar sind. David Maaß, der auch GdP-Bundesvorstandsmitglied ist, war wegen seines Einsatzes gegen extremistische Bestrebungen in der AfD bereits mehrfach scharf von der Partei angegriffen worden.

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