Punktlandung im Beförderungsjahr 2023
Zusage eingehalten!
Flugblatt

Auch in der A 10 Überleitung zur A 11 Ü kommt es zu insgesamt fünf Beförderungen, wobei hier die RFGen 1 und 2 ganz und die RFG 3 teilweise abgegriffen werden. Hier war handlungsleitende Motivation das Lebensalter sowie die Lebensarbeitsleistung der Kollegen. Der Schwerpunkt wurde auch dieses Mal wieder logischerweise in der A 9 FHS gesetzt. In diesem Segment werden alle Kolleginnen und Kollegen in der RFG 3 befördert. Hinzu kommen hier noch Kolleginnen und Kollegen aus der RFG 4 aus P 30 (Lehrgangsnote Zwei oder Drei) sowie aus P 31 mit Lehrgangsnote zwei. Insgesamt werden hier 52 Personen befördert.
Einen Wermutstropfen gibt es aber bei der A 10 FHS zur A 11. Hier stehen leider wegen der bekannten Stellenproblematik nur 13 Beförderungen an. Wenig tröstlich, aber zumindest Hoffnung weckend ist hier die Ankündigung zu verstehen, dass nach den genehmigten Stellenhebungen im Doppelhaushalt 2024/2025 "Drive" in dieses Segment kommen soll. Hier wird die GdP besonders wachsam sein.
In der A 11 zur A 12 werden insgesamt 17 Personen eine Beförderung in die A 12 erfahren. Hierbei wurden auch bei der Beförderungsauswahl in der RFG 2 der Aspekt des Lebensalters ins Feld geführt, um den Personenkreis zwecks Beförderung erweitern zu können.
In der A 12 zur A 13 bedurfte es einiger Anstrengung und intensiven Gesprächen, um bestehende Probleme aus dem Weg zu räumen. Dankenswerterweise unterstützte hierbei neben der Abteilung A auch Innenminister Reinhold Jost. Aufgrund dessen können zu diesem Termin sieben Kollegen in das Endamt des gehobenen Dienstes befördert werden.
Zwei Kollegen werden noch kostenneutral in den höheren Dienst übergeleitet.
Zudem wird ein Kollege in die A 14 befördert.
Insgesamt werden dann mit dem Apriltermin die versprochenen 700.000€ verausgabt - eine Punktlandung!
Danke für das Einhalten dieses Versprechens – es gilt: pacta sunt servanda!