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Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) und Dienst zu wechselnden Zeiten (DwZ)

Keine Schlechterstellung in Krisenzeiten

Flugblatt Nr. 5/ 2020

Saarbrücken.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, begrüßt die vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Landespolizeipräsidium verfügte Anrechnung des Homeoffice auf die reguläre Arbeitszeit („1:1-Verrechnung“). Dies sollte jedoch zur Folge haben, dass diese Bereithaltezeiten im Homeoffice auch DuZ- sowie DwZ-fähig sind, damit die für den DwZ notwendige Paarbildung nach der Erschwerniszulagenverordnung nicht negativ beeinflusst wird.

David Maaß hierzu: „Wer im sogenannten Homeoffice arbeitet, muss immer damit rechnen, zu jeder Zeit in den Dienst gerufen zu werden. Homeoffice ist daher kein Erholungsurlaub, sondern sollte über die Erschwerniszulagenverordnung abrechenbar sein. Ich habe eine klare Erwartung an das Innenministerium, dass eine durch das umgestellte Schichtsystem ausgelöste Schlechterstellung unserer saarländischen Polizeibeschäftigten in der Krisenzeit verhindert wird – notfalls durch eine Anpassung der Erschwerniszulagenverordnung! Dies wäre ein richtiges Zeichen in schwierigen Zeiten!“
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