Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) und Dienst zu wechselnden Zeiten (DwZ)
Keine Schlechterstellung in Krisenzeiten
Flugblatt Nr. 5/ 2020
David Maaß hierzu: „Wer im sogenannten Homeoffice arbeitet, muss immer damit rechnen, zu jeder Zeit in den Dienst gerufen zu werden. Homeoffice ist daher kein Erholungsurlaub, sondern sollte über die Erschwerniszulagenverordnung abrechenbar sein. Ich habe eine klare Erwartung an das Innenministerium, dass eine durch das umgestellte Schichtsystem ausgelöste Schlechterstellung unserer saarländischen Polizeibeschäftigten in der Krisenzeit verhindert wird – notfalls durch eine Anpassung der Erschwerniszulagenverordnung! Dies wäre ein richtiges Zeichen in schwierigen Zeiten!“