Gleiches Risiko, gleiche Absicherung
GdP fordert deutliche Erhöhung der einmaligen Unfallentschädigung nach Einsatz des Lebens
Pressemitteilung vom 7. Juni 2022

Die Forderungen der GdP hierzu lauten:
- Erhöhung der einmaligen Unfallentschädigung für durch den Einsatz des Lebens oder einen rechtswidrigen Angriff geschädigte Beamtinnen und Beamte auf mindestens 500.000 Euro, wenn selbige deswegen in ihrer Erwerbsfähigkeit dauerhaft um wenigstens 50 Prozent beeinträchtigt sind
- Erhöhung der an die Hinterbliebenen zu gewährenden einmaligen Unfallentschädigung für infolge des Einsatzes des Lebens oder eines rechtswidrigen Angriffes verstorbene Beamtinnen und Beamte auf mindestens 300.000 Euro. Zudem muss der versorgungsrechtliche Hinterbliebenenbegriff auf den der Familie erweitert werden
- Versorgungsrechtliche Gleichstellung der Polizeianwärterinnen und -anwärter, die in den Praktika in Einsatzsituationen einen Dienstunfall erleiden, mit Beamtinnen und Beamten auf Probe bzw. auf Lebenszeit