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JUNGE GRUPPE (GdP) fordert Änderung der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

Kommissaranwärterinnen und -anwärter ebenfalls beteiligen

Flugblatt Nr. 8/ 2020

Saarbrücken.

Der Landtag des Saarlandes hat am 24. Juni 2020 einen umfassenden (Corona-) Nachtragshaushalt in Höhe von insgesamt 2,1 Milliarden Euro beschlossen. Darüber hinaus wurden vergangenen Sonntag von der Landesregierung die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2021/22 bekanntgegeben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen rund um die Polizei, gepaart mit den gewaltsamen Ausschreitungen in Stuttgart, wünschen wir uns seitens der Politik ein Zeichen der Anerkennung für die von unseren Kolleginnen und Kollegen jeden Tag hart geleistete Arbeit.

Neben der spürbaren Erhöhung der Polizeizulage fordern wir den Gesetzgeber auf zu prüfen, ob die Einführung eines Paragraphen entsprechend § 17 EZulV (Bund, siehe Anhang) realisierbar ist. Der Passus sieht vor, dass Bundesbeamtinnen und -beamte (bspw. Bundespolizei, Zoll, etc.) für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen eine Zulage in Höhe von 11,10 Euro pro Tag geltend machen können. Unser Landesjugendvorsitzender Florian Irsch dazu: „Es entbehrt jeglicher Logik, wieso die Bundespolizei in einem solchen Fall bspw. am Saarbrücker Hauptbahnhof eine Art „Ekelzulage“ bekommt, unsere Kolleginnen und Kollegen jedoch bei demselben Sachverhalt in der Fußgängerzone auf der anderen Straßenseite in die Röhre schauen.“ Hier sollten unserer Meinung nach gleiche Arbeitsbedingungen gelten und somit eine Anpassung an die Verordnung des Bundes erfolgen.
Ein weiterer Punkt, den der Landesjugendvorstand bemängelt, ist die Tatsache, dass die Polizeizulage für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im ersten Studienjahr gar nicht, im zweiten Jahr nur zur Hälfte und erst im letzten Jahr voll ausgezahlt wird. „Gerade vor dem Hintergrund der verhältnismäßig sinkenden Bewerberzahlen bei gleichzeitiger Erhöhung der Einstellungszahlen könnte durch die Auszahlung der Polizeizulage bereits im ersten Jahr ein Zeichen der Wertschätzung und eine Steigerung der Attraktivität des Berufs herbeigeführt werden. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden zu Beginn des Studiums zu Polizeibeamtinnen und -beamten auf Widerruf ernannt und entsprechend vereidigt. Ab diesem Zeitpunkt steht ihnen unserer Meinung nach auch die Polizeizulage zu, da sie nun eben ab dann auch Polizisten sind! Eine derartige finanzielle Verbesserung könnte sich sodann auch in der Erhöhung der Bewerberzahlen widerspiegeln“, so unser Landesjugendvorsitzender.

Als dritten Punkt fordern wir die Gewährung der Zulage „Dienst zu wechselnden Zeiten“ bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf. Unsere Anwärterinnen und Anwärter können diese Zulage, die immerhin ca. 100 ,- Euro pro Monat beträgt, nach derzeitiger Rechtslage nicht beanspruchen, obwohl sie in ihren Praktika im Wach- und Streifendienst oder nach Absolvierung der schriftlichen Examensprüfungen für mehrere Monate ihren Dienst Seite an Seite mit dem Stammpersonal der Dienststellen verrichten. Hier sehen wir dringenden Nachhol- und Änderungsbedarf im Bereich des Zulagenwesens.

Uns ist bewusst, dass die Corona-Krise alle Teile der Gesellschaft hart getroffen hat. Gleichzeitig muss man aber anerkennen, dass insbesondere die „systemrelevante“ Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Überwachung des Infektionsschutzgesetzes und der Hygieneverordnungen einen erheblichen Teil zur Krisenbewältigung beigetragen hat.

Wir werden unsere Forderungen in den kommenden Wochen mit den politisch Verantwortlichen erörtern und hoffen auf deren Unterstützung bei der Umsetzung.

Der Landesjugendvorstand

Anhang:

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