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Bodycam in Wohnungen, Quellen-TKÜ, Durchsetzungsgewahrsam

Wichtige Befugnisse für die Polizei sollen Rechtskraft erhalten

Saarbrücken.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, ist erfreut, dass der Innenausschuss dem Plenum am kommenden Dienstag das Saarländische Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG) mit Änderungen zur Annahme in zweiter Lesung empfehlen wird - damit kann das Gesetz endlich in Kraft treten.

Neben u.a. dem Bodycam-Einsatz in Wohnungen, der Quellen-TKÜ oder der elektronischen Fußfessel soll im Zuge der Novellierung auch das Saarländische Polizeigesetz (SPolG) dahingehend geändert werden, dass der Durchsetzungsgewahrsam seinen gesetzlichen Einzug findet. Damit erfüllt sich eine jahrelange Forderung der GdP.
Besonders vom Bodycam-Einsatz im Wohnbereich verspricht sich die GdP eine große Schutzwirkung für die saarländischen Polizistinnen und Polizisten. Dazu der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß: „Heute ist ein guter Tag für die saarländische Polizei. Lob gilt hier in erster Linie der CDU und der SPD, die mit der maßvollen Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf den Wohnbereich ein wirksames Mittel schaffen, um Gewalt gegen meine Kolleginnen und Kollegen zu minimieren. Einsätze in Wohnungen bergen ein erhebliches Konfliktpotential, das sich meist ohne Vorwarnung auf die Einsatzkräfte entlädt. Durch die deeskalierende Wirkung unserer Körperkameras können Gewalttaten gegen die Polizei vermieden werden. Zudem wird das aufgezeichnete Beweismaterial der Justiz in vielerlei Hinsicht die Augen öffnen – nicht nur zum Schutz der Polizei, sondern auch zum Opferschutz!“
Hier steht die PM zum Download bereit.
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