Durchsetzungsgewahrsam und Bodycam
JUNGE GRUPPE (GdP) begrüßt Vorstoß der Politik zum Durchsetzungsgewahrsam und Einsatz von BodyCams in Wohnungen
Pressemitteilung
Bei der aktuellen Rechtslage ist es der Polizei im Saarland nicht möglich, einen Störer zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam zu nehmen. Dies stellt in der Praxis häufig ein Problem dar, da die Mittel des stumpfen Verwaltungszwangs bei ständigem Unterlaufen des Störers wenig effektiv sind. Darüber hinaus wurde der Durchsetzungsgewahrsam bereits durch das BVerfG auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft und findet sich bereits in Polizeigesetzen anderer Bundesländer wieder.
Der Einsatz der BodyCam in Wohnungen ergibt gerade aus fachlicher Sicht Sinn, da insbesondere Einsätze der „Häuslichen Gewalt“ oder im Zusammenhang mit Partys, bei denen laute Musik und Alkohol im Spiel sind, schnell eskalieren können. Neben der Tatsache, dass derartige Situationen oft unübersichtlich erscheinen, kommt erschwerend hinzu, dass die Akzeptanz beim Gegenüber für das polizeiliche Einschreiten im häuslichen Bereich oftmals sehr gering ist. Wir erhoffen uns durch den Einsatz der BodyCam in Wohnungen, potentielle Straftäter abzuschrecken und somit unnötige Übergriffe auf unsere Kolleginnen und Kollegen zu reduzieren oder ganz zu verhindern. Sofern die hohen rechtlichen Hürden für das Betreten von Wohnungen erfüllt sind, sollte es nicht an datenschutzrechtlichen Bestimmungen scheitern, die BodyCam zukünftig auch in Wohnungen zum Einsatz zu bringen.
Wir sind froh, dass die politisch Verantwortlichen unsere Forderungen aufgreifen, und hoffen auf eine baldige Änderung des SPolG.
Der Landesjugendvorstand