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Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren
auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) haben wir

ab dem 1. November 2013

auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umgestellt. Die von unseren Mitgliedern bereits erteilten Einzugsermächtigungen wurden dabei als SEPA -Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE25ZZZ00000075664 gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.

Die Mandatsreferenznummer, der Monatsmitgliedsbeitrag und unsere Gläubiger-ID wurden unseren Mitgliedern beim Beitragseinzug zum 01.08.2013 im Kontoauszug mitgeteilt. Ebenfalls teilten wir dort den nächsten Abbuchungstermin mit.

Sollte sich in der Folge die Bankverbindung geändert haben bzw. ändern, bitten wir unverzüglich um Benachrichtigung! Dabei brauchen wir IBAN und BIC der neuen Bankverbindung. Hier ist unser Formular zur Änderungsmitteilung der Bankverbindung eingestellt: Bitte unterschrieben an uns mit der Post senden!

Mitglieder, die nach der SEPA-Umstellung vom 01.11.2013 der GdP beigetreten sind, nehmen von Anfang an am SEPA-Einzugsverfahren teil. Das Einverständnis dafür erklären sie bei ihrem Beitritt über diesen Weg (entweder über unser Beitrittsformular als PDF-Formular zum Ausdrucken oder unser Beitrittsformular online, bei dem die Einverständniserklärung fürs SEPA-Einzugsverfahren zugeschickt wird: Beitrittsformular.
Die aktuelle GdP-Beitragstabelle kann hier eingesehen werden; sie gilt ab dem 1. Januar 2021.
Falls man online eingetreten ist, erhält man automatisch von der Bundesgeschäftsstelle ein Formular zur SEPA-Ermächtigung zugeschickt. Hier ist es für alle Fälle nochmals eingestellt.

Aus diesen stets aktuell gehaltenen Beitragstabellen (dabei steht in diesen Tabellen "B" für Beamtinnen und Beamte sowie "T" für Tarifbeschäftigte) lässt sich der Monatsbeitrag ersehen. Beiträge verändern sich bei Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen im entsprechenden Maßstab, außerdem bei Höhergruppierungen oder Beförderungen.

Für Monatsabbucher buchen wir immer zum 1. des Monats ab. Für Quartalsabbucher buchen wir immer zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November des laufenden Jahres ab.

Bei Fragen zu diesem Thema: GdP-Saarland, Kaiserstr. 258, 66133 Saarbrücken, Tel.: 0681 84124 10, mailto:gdp-saarland@gdp.de!
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