Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes
GdP im Gespräch mit dem Justizministerium
Flugblatt Nr. 10/ 2020
Die steigende Gewalt gegen Helferinnen und Helfer des Staates bereitet der GdP große Sorgen und muss durch eine unmittelbare sowie konsequente Reaktion des Staates im Sinne einer Nulltoleranzstrategie bekämpft werden. Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen belegen eine enorme Steigerung der Anklage- und Reduzierung der Verfahrenseinstellungsquote durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Auch im Saarland sollte die Bearbeitung von Delikten gegen Beschäftigte des ÖD bei einer Dezernentin bzw. einem Dezernenten gebündelt werden, um die erforderliche Sensibilität zu gewährleisten.
Justizstaatssekretär Roland Theis wies auf geänderte Richtlinien der Generalstaatsanwaltschaft hin, die seit Ende Februar 2020 in Kraft sind. Danach sollen Verfahren dieses Deliktsbereiches nur noch in Ausnahmefällen eingestellt werden; zudem wurde Oberstaatsanwalt Wolfgang Lauer als Ansprechpartner für Verfahren wegen "Gewalt gegen Einsatzkräfte und Mandatsträger" benannt. Durch diese Maßnahmen verspricht sich das Justizministerium positive Effekte im Hinblick auf diesen Phänomenbereich. Für das Jahr 2020 soll sodann eine Evaluation erfolgen, ob und wie sich die Strafverfolgung durch die neuen Richtlinien entwickelt hat.
Die GdP bedankt sich für den Dialog in guter Atmosphäre und erkennt die bereits getroffenen Maßnahmen der Landesregierung an. Wir werden uns weiterhin kritisch mit der Problemstellung im Sinne unserer Mitglieder befassen und halten an unserer Forderung nach einer zentralen Bearbeitung in der Justiz fest. Hierzu wird es weitere Gespräche, Aktionen und Veranstaltungen durch die GdP geben!