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Gegen Hass, Hetze & Gewalt

AfD-Mitglieder zum Austritt aus der GdP aufgefordert

Pressemitteilung

Saarbrücken.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, fordert aufgrund des vom Bundesvorstand gefassten Unvereinbarkeitsbeschlusses zwischen AfD- und gleichzeitiger GdP-Mitgliedschaft ihre Mitglieder, die mit der AfD sympathisieren, sie unterstützen oder gar Parteimitglied sind, auf, die GdP unverzüglich zu verlassen. Sollten der GdP Anhaltspunkte vorliegen, dass Gewerkschaftsmitglieder Parteimitglieder der AfD sind, so werden, nach einer erfolglosen Fristsetzung zum freiwilligen Austritt aus der GdP, gewerkschaftsinterne Ausschlussverfahren gegen betreffende Personen eingeleitet werden.

Die GdP bekennt sich mit dem Unvereinbarkeitsbeschluss zur freiheitlich demokratischen Grundordnung – zu einer multikulturellen und toleranten Polizei, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden der Verfassung steht. Populistischen oder extremistischen Erscheinungsformen in der Gesellschaft erteilt die GdP damit eine klare Absage. Die AfD ist eine Partei, die sich zunehmend radikalisiert und zu einer neuen Heimat für Rechtsextreme und Populisten geworden ist. Der rechtsextreme Flügel der AfD durchseucht die Partei zunehmend und stellt sie damit auf das gesellschaftliche Abstellgleis.
Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, zum Unvereinbarkeitsbeschluss: „Die AfD sorgt mit ihrem Rechtspopulismus und dem damit gesäten Hass für eine Zersetzung der Gesellschaft. Die AfD ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei eine im Kern rassistische, nationalistische, menschenverachtende, demokratie- und gewerkschaftsfeindliche Partei, deren politische Bestrebungen den Grundsätzen und Werten eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats und dem solidarischen Prinzip der GdP konträr entgegenstehen. AfD-Mitglieder sind in der GdP daher nicht länger willkommen!“
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