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Rechtsberatung und Rechtsschutz

Die GdP-Saarland bietet ihren Mitgliedern Rechtsberatung in allen Lebenslagen bei renommierten Vertragsanwälten an. Für diesen Mitgliederservice braucht man einen sogenannten Rechtsberatungsservice-Schein, der bei der Landesgeschäftsstelle erhältlich ist. Auf diesem Service-Schein stehen auch die Adressen der angebotenen Anwaltspraxen, bei denen man sich nach Terminabsprache kostenlos beraten lassen kann.
Bei den Vertragsanwälten handelt es sich um:


Weitergehend ist natürlich der Dienst- und Sozialrechtsschutz, der vom Landesbezirk Saarland seinen Mitgliedern vorgehalten wird. Die Rechtsschutzleistungen der GdP Saarland sind in ihrer Rechtsschutzordnung geregelt. Der Rechtsschutz erfordert den nicht unerheblichen Einsatz von Mitgliedsbeiträgen, weil er oft in Anspruch genommen wird. Will ein Mitglied diesen Rechtsschutz in dienst- oder sozialrechtlichen Belangen erhalten, muss es zunächst einen Rechtsschutzantrag ausfüllen, der zur ersten Bewertung unserem Rechtsschutzbeauftragten vorgelegt wird. Der Rechtsschutzbeauftragte legt die Rechtsschutzanträge, verbunden mit einer Empfehlung, regelmäßig dem Geschäftsführenden Landesvorstand vor, der über die Gewährung des Rechtsschutzes endgültig entscheidet (in der Regel einmal im Monat). Sollte dieser Verfahrensweg aus terminlichen Gründen - zur Wahrung von Fristen - zu lang dauern, setzt sich der Rechtsschutzbeauftragte mit unserem Landesvorsitzenden ins Benehmen; man trifft in diesen dringenden Fällen auch schon mal Eilentscheidungen, die vom Geschäftsführenden Landesvorstand nachträglich mitgetragen werden.


Der Geschäftsführende Landesvorstand, der am 23. Mai 2018 in Püttlingen gewählt worden ist, hat Thomas Schlang als Nachfolger von Bernd Brutscher zum Rechtsschutzbeauftragten bestimmt.


Unser Rechtsschutzbeauftragter arbeitet auch eng mit dem DGB-Rechtsschutz und seiner Leiterin, Susanne Theobald, zusammen.

Rechtsschutzantrag und Rechtsschutzordnung (Stand: 09/ 2022) stehen hier zum Download bereit.


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