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GdP Sachsen-Anhalt: Ehemalige Volkspolizisten können zusätzliche Rentenerhöhung erwarten

Magdeburg.

Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt, können viele ehemalige Volkspolizisten, besonders in den unteren Rängen, eine Erhöhung ihrer Renten erwarten. Für die Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR ist das gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld, sowie weitere Zuschläge und Prämien als Arbeitsentgelt nach §§ 6, 8 AAÜG auf die Rente anzurechnen.

Zweistelliger Millionenbereich

Bereits 2007 hatte das Bundessozialgericht ein entsprechendes Urteil gefällt. Seit dieser Zeit hat die Gewerkschaft der Polizei die Anwendung des Urteils auch für die Rentner der Deutschen Volkspolizei der DDR in Sachsen-Anhalt eingefordert.

Jetzt wird das Land wohl Nachzahlungen mindestens im zweistelligen Millionenbereich leisten müssen. Für die Rentner könnte sich die Rentenerhöhung, unter Umständen bis zu 100 Euro im Monat mehr, auswirken.


Die GdP fordert, dass die Verwaltung in der PD Nord personell so aufgestellt wird, dass die Anträge zügig abgearbeitet werden können.
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