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Lauschangriff

Bestimmungen präziser fassen

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Einsatz technischer Abhörmöglichkeiten gegen Beschuldigte der Organisierten Kriminalität. GdP-Vorsitzender Hermann Lutz: "Im Vermittlungsausschuß besteht nun die Chance, die Ausführungsbestimmungen so präzise zu formulieren, daß die in den letzten Wochen laut gewordenen Befürchtungen endgültig ausgeräumt werden können."

Der Gesetzgeber müsse klar ausdrücken, daß Lauschaktionen ausschließlich gegen Beschuldigte der Organisierten Kriminalität und deren Wohn- und Aufenthaltsräume durchgeführt werden dürfen. Ebenso müsse noch einmal verdeutlicht werden, daß es sich dabei nur um Straftaten handeln kann, die im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität stünden. Bei derart klaren Formulierungen, so die Gewerkschaft der Polizei, benötige das Gesetz keine Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen. Dem Bürger, so Lutz, sei es schwer verständlich zu machen, warum ein Pfarrer, ein Journalist oder ein Arzt, wenn er in Organisierte Kriminalität verstrickt ist, Immunität genießen soll.

Die in den vergangenen Wochen dargestellten Mißbrauchs-Szenarien bezeichnete der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei als "an den Haaren herbeigezogen". Lutz:" Es ist einfach unlauter und gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, wenn dem Bürger eingeredet wird, der Staat dürfe auf der Grundlage des Gesetzes nach Gutdünken Schlafzimmergespräche normaler Bürger belauschen oder aus reiner Neugier Redaktionsräume verwanzen. Wer als Journalist so einen Unsinn in die Welt setzt, darf anschließend nicht Klage darüber führen, daß Informanten mit brisantem Material künftig die Redaktionsräume meiden könnten."

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