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Ermittlungsverfahren gegen zwei Kollegen in der Causa Amri eingestellt

GdP Berlin begrüßt die Entscheidung und kritisiert den Umgang mit den Betroffenen

Berlin.

Am heutigen Nachmittag informierte die Staatsanwaltschaft Berlin darüber, dass die Ermittlungen zu einem in Zusammenhang mit Anis Amri eingeleiteten Verfahren gegen zwei Kollegen des LKA abgeschlossen und gemäß Paragraf 170 Abs. 2 Satz 1 Strafprozeßordnung (StPO) einzustellen sind, da sich sowohl beim beschuldigten Kriminaloberkommissar als auch beim Kriminalhauptkommissar kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Begehung einer Straftat erhärtet hat. Die GdP Berlin begrüßt diese Entscheidung und fordert eine Richtigstellung der Behördenleitung.

Einzelne für strukturelle Probleme an den Pranger gestellt

„Wir freuen uns über diese absolute richtige Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die nach monatelangem Hinhalten endlich auch für Ruhe bei den betroffenen Kollegen sorgt. Dieses Verfahren war von Anfang an eine zusammengeschusterte Konstruktion, um irgendjemanden als Sündenbock für strukturelle Unzulänglichkeiten verantwortlich machen zu können“, so Detlef Herrmann, stellvertretener Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. In diesem Zusammenhang verwies er auch auf den Grund, das Verfahren einzustellen. „Die Staatsanwaltschaft hat deutlich gemacht, dass kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Begehung einer Straftat besteht. Es geht nicht um Verfahrensfehler, unsere Kollegen haben einfach rechtmäßig gehandelt“, so Herrmann weiter. Im Raum standen der Verdacht der Strafvereitelung im Amt und der Fälschung beweiserheblicher Daten. In ihrem Bericht stellte die Staatsanwaltschaft Berlin zudem klar, dass kein hinreichender Tatverdacht wegen Fahrlässiger Tötung (Paragraf 222 Strafgesetzbuch) oder eines anderen Straftatbestandes besteht.

Heftige Kritik am Umgang mit den Kollegen

Herrmann kritisierte am Mittwoch nochmals den Umgang mit den Kollegen: „In unserer täglichen Arbeit müssen wir unvoreingenommen vorgehen, in unserem Land gilt für jeden zurecht der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Unsere beiden Kollegen aber wurden medial und auch von politischer Seite öffentlich an den Pranger gestellt, die Behördenleitung hat munter dabei zugesehen. Wenn ein Berliner Polizist auf Basis haltloser Vermutungen vor den Augen seiner Tochter wie ein Schwerverbrecher abgeführt wird und suggeriert wird, dass ein Sachbearbeiter dafür verantwortlich ist, dass ein Terrorist zwölf Menschen tötet, haben wir mehr als ein gesellschaftliches Problem.“ Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte auf Basis des Zwischenberichtes von Sonderermittler Bruno Jost Anzeige gegen die beiden LKA-Beamten gestellt und in erster Reaktion davon gesprochen, dass der Anschlag womöglich hätte verhindert werden können sowie nachträglich Akten manipuliert worden seien. Herrmann abschließend: „Fakt ist, dass hier vorverurteilt wurde und die Polizeiführung die Kollegen alleine gelassen hat. Man hat falsch veröffentlichte Informationen einfach so stehen lassen und auch nicht richtiggestellt, dass gegen die Kollegen gar nicht wegen des Verdachts einer Straftat zugunsten Amris ermittelt wird. Wir haben heute mit ihnen gesprochen. Sie sind froh, dass der Spuk endlich ein Ende hat und vor allem unserem GdP-Vorstand Norbert Cioma dankbar, weil er sie vom ersten Tag an begleitet hat.“
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