Rückwirkend verlängerte Sicherungsverwahrung unwirksam
Freiberg: Polizei kann freizulassende Täter nicht rund um die Uhr bewachen
GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: „Vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit der Täter werden die Menschen die Entscheidung des Gerichts, so folgerichtig sie auch aus rechtsdogmatischen Gründen sein mag, kaum verstehen und noch weniger akzeptieren können. Der zu erwartende mediale Druck auf die politisch Verantwortlichen, aber natürlich auch auf die Polizei, wird sein Übriges tun. Klar ist, dass die Polizei diese Täter nicht rund um die Uhr bewachen kann. Dazu fehlen die Kapazitäten. Deshalb kann und darf der Polizei nicht die Verantwortung in die Schuhe geschoben werden für den Fall, dass einer dieser Täter erneut ein Opfer findet. Die Verantwortung dafür liegt allein beim Gesetzgeber und bei denen, die die Haushalte geplündert und damit die Polizei massiv geschwächt haben.“