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Aufstiegsausbildung auch beim BKA ermöglichen – GdP verhandelt abschließend mit Bundesinnenministerium

Berlin. Zu einem Beteiligungsgespräch der Bundesregierung mit der Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten nach § 118 BBG zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes trafen am 17. Dezember 2014 Vertreter der Abteilungen Dienstrecht, Öffentliche Sicherheit und Bundespolizei mit Alexander Haas, Politischer Referent des DGB für Personalentwicklung, Laufbahnrecht und Vielfalt […]

Berlin. Zu einem Beteiligungsgespräch der Bundesregierung mit der Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten nach § 118 BBG zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes trafen am 17. Dezember 2014 Vertreter der Abteilungen Dienstrecht, Öffentliche Sicherheit und Bundespolizei mit Alexander Haas, Politischer Referent des DGB für Personalentwicklung, Laufbahnrecht und Vielfalt im öffentlichen Dienst, und dem stellvertretenden GdP-Bezirksvorsitzenden Sven Hüber zusammen.

Andere Berufsvertretungen oder Interessenvereinigungen nahmen an dem Gespräch nicht teil und waren auch nicht eingeladen.

Schon im Juli 2014 war die GdP für die aufstiegswilligen Kolleginnen und Kollegen in den Ermittlungsdiensten und den Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung aktiv geworden. Der DGB hatte in einer detaillierten Stellungnahme den vorgesehenen Änderungen in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDAPrV) zugestimmt, jedoch Klarstellungen bezüglich des Zugangs von Bundespolizistinnen und -polizisten zu diesem Studiengang gefordert. Auch die GdP hatte eine Stellungnahme verfasst.

Bereits vor dem Gespräch hatte das Bundespolizeipräsidiumschriftlich in Reaktion auf die Forderungen mitgeteilt, dass es zwar gegenwärtig keinen grundsätzlichen Bedarf für „gesonderte Ausbildungsgänge des BKA für die Bundespolizei“ sähe, aber „die Teilnahme einzelner Beamter entweder am gesamten Studiengang oder alternativ an ausgewählten Modulen Möglichkeiten dar[stellen], [sich] für spezielle Aufgaben in der Kriminalitätsbekämpfung umfassender zu qualifizieren“, dies könnte mit dem BKA „bilateral vereinbart werden“.
In dem Gespräch DGB/GdP mit dem BMI wurde nun klagestellt, dass für den Zugang zu einem solchen Studiengang das bei der Bundespolizei einschlägige Eignungs-/Auswahlverfahren (EAV) zu durchlaufen ist mit den dort geltenden Inhalten und nicht das Auswahlverfahren beim BKA nach § 6 GKrimDAPrV. Die Besetzung der Prüfungskommissionen würde bei Teilnahme von Bundespolizisten angepasst werden.
Es wird nun am Bundespolizeipräsidium sein, im Rahmen der gebotenen Personalentwicklung der Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes und unter Berücksichtigung der Pensionierungen den Bedarf an Personalersatz des gehobenen Dienstes in den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung und den weiteren fachverwandten Verwendungen zu ermitteln und eine Anzahl Studienplätze im Fachbereich Kriminalistik der Hochschule des Bundes zu vereinbaren.

Beamte der Bundespolizei hatten bereits 1998-2001 und 1999-2002 am im Rahmen der Aufstiegsausbildung am 37. bzw. 39. Ausbildungsgang des BKA für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes teilgenommen und waren anschließend im Ermittlungsdienst und in den Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich tätig. Die GdP hatte bereits damals diese Aufstiegsmöglichkeit eingefordert und massiv unterstützt.

Aus Sicht der GdP muss diese Möglichkeit des Studiums im Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes auch in den kommenden Jahren für Bundespolizisten wieder möglich und zugänglich sein.
Die Bundeslaufbahnverordnung eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, den Aufstieg in die nächst höhere Laufbahn auch durch ein Hochschulstudium außerhalb des eigentlich vorgesehenen Vorbereitungsdienstes zu absolvieren; die GdP favorisiert diese Aufstiegsmöglichkeit generell für Fachkräfte in den IT- und technischen Bereichen, aber eben auch als eine ergänzende Variante für den Ermittlungsdienst. Dies gilt umso mehr, als dass in den kommenden acht Jahren mindestens 3.250 Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes in den Ruhestand treten werden, die Bundespolizeiakademie und die Hochschule des Bundes aber mehr als ausgelastet sind. Um das erforderliche qualifizierte Personal zeitgerecht zur Verfügung zu haben, müssen daher rechtzeitig und kontinuierlich Studienplätze auch außerhalb der bundespolizeieigenen Kapazitäten gesucht und besetzt werden. Dies sieht auch das Personalentwicklungskonzept mit vor.
Die GdP tritt deshalb dafür ein, jährlich einen festen Teil an Studienplätzen auch im Fachbereich Kriminalpolizei zu „buchen“ und mit geeigneten und erfahrenen Beamten der Bundespolizei zu beschicken. Laufbahnrechtlich bestehen keine Probleme – die Laufbahnverordnungen des BKA und der Bundespolizei sehen die gegenseitige laufbahnrechtliche Anerkennung der jeweiligen Abschlüsse vor.

Allerdings gibt es im dienstlichen Bereich auch Vorbehalte gegen ein Aufstiegsstudium im Fachbereich Kriminalistik, die bei näherer Betrachtung jedoch nicht stichhaltig sind.
So wird gern vorgetragen, die Bundespolizei würde bei ihrer Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst eher eine „Querschnittsbefähigung“ für „Generalisten“ anstreben und hätte angeblich nur 6 Prozent gemeinsame Studieninhalte mit der Ausbildung im Fachbereich Kriminalistik; eine „Spezialisierung“ wie für eine Verwendung im Ermittlungsbereich wünschenswert solle nur im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erfolgen. Dem entgegnet die GdP, dass nach ihrer Vorstellung keine Absolventen des Vorbereitungsdienstes des BKA in die Bundespolizei eingestellt, sondern vielmehr bereits berufserfahrene „Generalisten“ des mittleren Dienstes – vor allem mit Erfahrungen aus dem Bereich der Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung, der Ermittlungsdienste, der Mobilen Fahndungseinheiten und des BKA-Pools – im Rahmen des Aufstieges (als eine Form der Erwachsenenbildung und Fortbildung) im Studium nunmehr spezialisiert werden sollen. Die guten Erfahrungen mit den Absolventen der vorherigen Studiengänge sind gerade der lebende Beweis, dass das ein guter Weg ist. Aus Sicht der GdP ist eine gute personelle Mischung im gehobenen Dienst der Ermittlungsdienste und BPOLI KrimB aus Beamten mit Studium im Fachbereich Bundespolizei, im Fachbereich Kriminalistik und erfahrenen Praxisaufsteigern die beste Grundlage für weiteren polizeilichen Erfolg.
In dem Gespräch wurde auch deutlich, dass womöglich besondere Ängste auch auf Seiten des BKA zu bestehen scheinen. Als unangenehme Nachwirkung der Vorschläge der Werthebach-Kommission herrscht die Befürchtung vor, dass eine Öffnung des Studienganges für Bundespolizisten mit regelmäßigen Platzkontingenten der Anfang vom Ende des BKA durch eine „feindliche Übernahme“ wäre. Dabei dürfte auch die am 28. Juni 2011 mitgeteilte „Entscheidung“ des damaligen Bundesinnenministers Dr. Friedrich eine Rolle spielen. Dieser hatte der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass die Aus- und Fortbildung für die beiden Säulen der Polizei des Bundes, d.h. für Bundeskriminalamt und Bundespolizei, bei der Bundespolizeiakademie als zentrale Bildungseinrichtung zusammengeführt würde; die erforderlichen Spezialisierungen für die spätere Tätigkeit im Kriminalvollzug bzw. bei der Bundespolizei würden bei der Ausgestaltung der Ausbildung berücksichtigt.
Nicht zuletzt der demographische Wandel, aber auch Effizienzgründe würden nahe legen, – ähnlich wie die Länder – Einstellung und Ausbildung zu vereinheitlichen und damit auch perspektivisch bei den Polizisten ein gemeinsames Verständnis der beiden Sicherheitsbehörden als Teil einer “Polizei des Bundes” im Geschäftsbereich des BMI zu schaffen.
Diese „Ministerentscheidung“ wurde indes bisher weder zurückgenommen noch umgesetzt.

Der GdP geht es jedoch gar nicht um Organisationsfragen, sondern um die regelmäßige Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von Studienplätzen im Fachbereich Kriminalistik, um geeigneten und talentierten Kolleginnen und Kollegen eine weitere interessante Aufstiegs- und Studienmöglichkeit und eine optimale Vorbereitung auf die Übernahme von Verantwortung in den entsprechenden Dienstbereichen zu gewährleisten. Dies entspricht den eigenen Vorgaben aus dem Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei.

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