Mit Verspätung: Sachsen zieht nun nach
Energiepreispauschale erhalten endlich auch alle ehemaligen Polizeibeschäftigten

Zögerliches Verhalten mancher Landesregierung nicht efreulich
Die Energiepreispauschale ist dem GdP-Bundesseniorenvorsitzenden zufolge ein Beispiel dafür, dass sich die öffentlichen Arbeitgeber beziehungsweise der Dienstherr nicht gerade mit Ruhm bekleckern, wenn es um die berechtigten Besoldungsansprüche der Polizeibeschäftigten und ehemaligen Polizeibeschäftigten geht. Die Polizeizulage als fester Bestandteil der polizeilichen Besoldung sei in vielen Bundesländern noch immer nicht einheitlich und deren Ruhegehaltsfähigkeit werde von etlichen Landesregierungen beharrlich verweigert.
Die Gewährung und die Auszahlung der Energiepreispauschale für die Pensionärinnen und Pensionäre der Länder liege in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesregierung. Dies sei dem föderalen System geschuldet, erklärte Gerk.
Auch die Polizeibesoldung in vielen Bundesländern sei verfassungswidrig geregelt, fügte Gerk hinzu. „Man kann es einfach nicht verstehen, dass Landesregierungen den Polizeibeschäftigten die verfassungsgemäß zustehende Besoldung immer noch verweigern. Die über Jahrzehnte aufgelaufenen Summen müssen endlich 1:1 ausgezahlt werden.“
Wer so mit den Polizistinnen und Polizisten, sowie mit den Polizeipensionären und Polizeipensionärinnen umgehe, brauche sich nicht zu wundern, dass viele junge Menschen lieber einen anderen Arbeitgeber vorzögen, unterstrichen Kopelke und Gerk.