GdP Bundespolizei: Statt täglicher Flut neuer Gesetzesvorschläge geltendes Recht gegen „Gefährder“ konsequent und zügig anwenden
Ausländer- und Asylbehörden werden nicht in Sicherheitsfragen eingebunden
Ausländische "Gefährder" können bereits heute durch die konsequente Anwendung geltenden Rechts zu Haftstrafen verurteilt und wegen Fluchtgefahr in Abschiebehaft genommen werden, denn meistens erfolgte deren Einreise ohne Pass und damit unerlaubt. Sehr häufig machen die „Gefährder“ auch falsche Identitätsangaben und verstoßen gegen die Melde- und Aufenthaltsauflagen, was ebenfalls strafbar ist.
"Fast alles, was 'Gefährder' heute für ihre Zwecke und zum Abtauchen tun, ist bereits strafbar. Diese Straftatbestände werden derzeit in Deutschland in der Masse der Fälle jedoch nicht verfolgt. Geltendes Recht wird kaum angewandt. Oft werden Verfahren 'mangels öffentlichen Verfolgungsinteresse' vorschnell eingestellt. Die Ausländer- und Asylbehörden werden nicht in Sicherheitsfragen eingebunden", so Radek. "Statt das geltende Recht konsequenter auszuschöpfen, verschleißen wir Überwachungskräfte. Bei Ausschöpfung des bestehenden Rechts könnte bereits heute ein Großteil der 'Gefährder' aus dem Verkehr gezogen werden", erläutert Jörg Radek.
Auch die ausländischen "Hassprediger" könnten bei konsequenter Anwendung des Aufenthaltsgesetzes "ruck zuck ausgewiesen werden, weil sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden", erklärt Radek mit Verweis auf das Aufenthaltsgesetz. "Zudem sollte das Auswärtige Amt deutlich intensiver prüfen, wem aus dem Predigerspektrum überhaupt ein Visum erteilt wird.", so Radek. "Statt neuer Gesetzesvorschläge sollten die Politiker besser für einen polizeilichen Zugang zur europäischen Flüchtlingsdatenbank EURODAC und für die längst angekündigte Reform der europäischen Straftäterdatenbank ECRIS sorgen."
"Fast alles, was 'Gefährder' heute für ihre Zwecke und zum Abtauchen tun, ist bereits strafbar. Diese Straftatbestände werden derzeit in Deutschland in der Masse der Fälle jedoch nicht verfolgt. Geltendes Recht wird kaum angewandt. Oft werden Verfahren 'mangels öffentlichen Verfolgungsinteresse' vorschnell eingestellt. Die Ausländer- und Asylbehörden werden nicht in Sicherheitsfragen eingebunden", so Radek. "Statt das geltende Recht konsequenter auszuschöpfen, verschleißen wir Überwachungskräfte. Bei Ausschöpfung des bestehenden Rechts könnte bereits heute ein Großteil der 'Gefährder' aus dem Verkehr gezogen werden", erläutert Jörg Radek.
Auch die ausländischen "Hassprediger" könnten bei konsequenter Anwendung des Aufenthaltsgesetzes "ruck zuck ausgewiesen werden, weil sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden", erklärt Radek mit Verweis auf das Aufenthaltsgesetz. "Zudem sollte das Auswärtige Amt deutlich intensiver prüfen, wem aus dem Predigerspektrum überhaupt ein Visum erteilt wird.", so Radek. "Statt neuer Gesetzesvorschläge sollten die Politiker besser für einen polizeilichen Zugang zur europäischen Flüchtlingsdatenbank EURODAC und für die längst angekündigte Reform der europäischen Straftäterdatenbank ECRIS sorgen."