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GdP Hessen fordert Entsendegesetz für Auslandsmissionen

Wiesbaden.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert seit Jahren ein hessisches Entsendesetz, das die Auslandsmissionen hessischer Polizeibeamtinnen und -beamten rechtlich umfassend absichert und begleitet. Wir waren und sind der Auffassung, dass dies verfassungsrechtlich geboten ist.

Am 19.01.2012 fand eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtages zur Erörterung eines von der dortigen SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzesentwurfs statt: Im Vorfeld wurde unter anderen der Verfassungs- und Polizeirechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Erhard Denninger und die Gewerkschaft der Polizei um eine Stellungnahme zu dieser Gesetzesinitiative gebeten.

In der öffentlichen Anhörung führte Prof. Dr. Dr. h.c. Erhard Denninger unmissverständlich aus, dass er die bisher stattgefundenen Auslandsmissionen, vor dem Hintergrund einer nicht vorhandenen gesetzlichen Regelung, für rechtswidrig hält. Er machte deutlich, dass es für den Einsatz von Landespolizeibeamten grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Deshalb betonte Prof. Dr. Dr. h.c. Denninger auch, dass die Erlasse des Dienstherrn zur Regelung der Auslandsmissionen den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten nicht gerecht werden.

Mit seiner Forderung nach einem Hessischen Entsendegesetz stützt Prof. Dr. Dr. h.c. Erhard Denninger die Rechtsauffassung und Forderung der Gewerkschaft der Polizei.

Sascha Braun, Justiziar des GdP-Bundesvorstandes und Lothar Hölzgen, Personalrat des PP Westhessen, unterstützten mit ihren mündlichen Ausführungen diese Auffassung und forderten eine Umsetzung der Gesetzesinitiative für ein Hessisches Entsendegesetz. Wir wollen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen bei ihren außerordentlich schwierigen und gefährlichen Missionen den bestmöglichen Schutz genießen und die optimalen Rahmenbedingungen vorfinden - eigentlich eine Selbstverständlichkeit!
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