GdP NRW: Innenministerium gefährdet die Einsatzfähigkeit der Polizei
Deshalb wird regelmäßig ein Einsatztraining durchgeführt, in dem Polizistinnen und Polizisten die Abwehr von plötzlichen Messerattacken und von Angriffen mit anderen gefährlichen Gegenständen trainieren. Dass das Einsatztraining der Polizisten lebensnotwendig ist, ist unbestritten. Um diese qualifizierten Trainings durchzuführen, müssen sich Polizistinnen und Polizisten in zeitintensiven und speziellen Lehrgängen weiterbilden. Trotzdem hat das Düsseldorfer Innenministerium mit Erlass vom 22. März 2018 die Behörden angewiesen, die Lehrzulage für die Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer zu streichen. Die GdP sieht durch diese Sparmaßnahme die Einsatzfähigkeit der Polizei gefährdet.
Nach Beobachtungen der GdP ist es bereits heute schwierig, genügend Polizistinnen und Polizisten zu finden, die ihre Kolleginnen und Kollegen als Einsatztrainer auf schwierige Einsatzsituation vorbereiten. Bleibt es bei der vom Innenministerium verfügten Gehaltskürzung, werde die Polizei bald keine Einsatztrainer mehr finden, die diese wichtige Aufgabe übernehmen, prophezeit die GdP.
Begründet hatte das Innenministerium die Sparmaßnahme zu Lasten der Einsatztrainer mit einem Hinweis des Landesrechnungshofes, dass die Zulage für die Einsatztrainer durch die aktuell gültige Lehrzulagenverordnung des Landes nicht gedeckt sei. Dieses Argument lässt die GdP nicht gelten. „Die Einsatztrainer haben durch ihre Tätigkeit besondere Aufwendungen, deshalb haben sie auch ein Recht auf die Zulage“, betont GdP-Vorsitzender Plickert. „Statt die Zulage zu streichen, muss die Landesregierung die Zulagenverordnung ändern.“
Nach Beobachtungen der GdP ist es bereits heute schwierig, genügend Polizistinnen und Polizisten zu finden, die ihre Kolleginnen und Kollegen als Einsatztrainer auf schwierige Einsatzsituation vorbereiten. Bleibt es bei der vom Innenministerium verfügten Gehaltskürzung, werde die Polizei bald keine Einsatztrainer mehr finden, die diese wichtige Aufgabe übernehmen, prophezeit die GdP.
Begründet hatte das Innenministerium die Sparmaßnahme zu Lasten der Einsatztrainer mit einem Hinweis des Landesrechnungshofes, dass die Zulage für die Einsatztrainer durch die aktuell gültige Lehrzulagenverordnung des Landes nicht gedeckt sei. Dieses Argument lässt die GdP nicht gelten. „Die Einsatztrainer haben durch ihre Tätigkeit besondere Aufwendungen, deshalb haben sie auch ein Recht auf die Zulage“, betont GdP-Vorsitzender Plickert. „Statt die Zulage zu streichen, muss die Landesregierung die Zulagenverordnung ändern.“