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Kennzeichnungsflicht gegen den Willen der GdP Bremen beschlossen

Bremen.

Die örtlichen Polizeipersonalräte und der Gesamtpersonalrat haben die Kennzeichnungspflicht abgelehnt, der Datenschutzbeauftragte schloss sich durch die Feststellung an, dass kein ausreichender Schutz für Polizeibeamte durch den vorliegenden Erlass gegeben ist. Aufgrund dieser Ablehnungen musste der Erlass über die Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbediensteten in geschlossenen Einheiten in eine Einingungsstelle nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG). In diesem Einigungsverfahren brachte der Senator für Inneres und Sport umfangreiche zusätzliche Neuerungen ein, die dem Schutz der Beamtinnen und Beamten dienen. Dazu gehörten u.a. dass die persönliche Kennzeichnung mindestens einmal im Monat neu ausgegeben werden muss, die personenbezogenen Daten nach drei Monaten gelöscht werden müssen, sowie eine Begrenzung der Auskünfte von Daten über Polizeibeamte nur auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen und bei strafprozessualen oder dienstliche Ermittlungen herausgegeben werden dürfen.

Diese Neuerungen waren Forderungen der einzelnen Personalvertretungen, die im Vorfeld der Kennzeichnungspflicht nicht beachtet wurden. Am Ende dieser Einigung lautet das Ergebnis aber trotzdem: Alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Einsatzeinheiten müssen in geschlossenen Einsätzen eine Front- und Rückenkennzeichnung an ihren Einsatzanzügen tragen.

Die Kennzeichnungspflicht ist und bleibt für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nicht hinnehmbar. Sie erfolgte grundlos und stellt ein Misstrauen gegenüber unserer professionellen Polizeiarbeit dar. Grundrechte, wie das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung gelten anscheinend nicht für Polizeibeamte, die täglich ihren Kopf für diese Gesellschaft hinhalten und anderen Menschen ihre Grundrechte wahren.

„Polizistinnen und Polizisten riskieren Tag für Tag ihre Gesundheit für diese Gesellschaft. Dabei haben wir mit Menschen zu tun, die nicht davor zurückschrecken sich nach dem Dienst an uns zu rächen. Diese Fälle gibt es auch in Bremen. Das wir nun durch eine individuelle Nummer für jeden Identifizierbar sein sollen, das ist absolut übertrieben. Es fühlt sich an, als seien wir machtlos gegenüber politische Vorstellungen, die nicht der Realität entsprechen, “ so der Landesvorsitzende der GdP Bremen. In Brandenburg klagen bereits Kollegen gegen die Zwangskennzeichnung, der Ausgang steht noch nicht fest.
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