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GdP-Mitglieder haben es eben besser!

Seit August 2010 kräftige Verbesserungen bei Versicherungsleistungen

Berlin.

Während viele noch überlegten, welcher Sonnenschutzfaktor am Ferienstrand der richtige sei, hat sich die Gewerkschaft der Polizei mächtig ins Zeug gelegt und die Leistungen der GdP-Diensthaftpflicht-Regressversicherung kräftig verbessert; denn hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf - auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Gut, wenn man dann GdP-Mitglied ist. Bitte informieren Sie sich über die verbesserten Leistungen Ihrer GdP nach dem Klick auf ..

Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes oder der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst anrichten, zu schützen.

Wenn's mal schief geht! Wir für Sie - Ihre GdP!
Jeder macht mal einen Fehler, oder? Ein falsch betanktes Dienstfahrzeug oder ein verlorener Schlüssel für den Gewahrsamstrakt: das sind nur Beispiele dafür, was alles schief gehen kann.

Und wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Den Spott gibt es gratis, aber den Schaden will der Dienstherr ersetzt haben. Für GdP-Mitglieder erledigt dies die GdP-Diensthaftpflicht-Regress-Versicherung. So geht nur die Schadenfreude der anderen auf eigene Kosten.

Mit Wirkung vom 1. August 2010
Neu
Alt

Personen- und Sachschäden - pauschal
3.000.000 €
1.000.000 €

Vermögensschäden
13.000 €
13.000 €

Abhandenkommen von Schlüsseln /Codekarten (neu)
50.000 €
26.000 €

Abhandenkommen von sonstigen Sachen
5.000 €
5.000 €

Abhandenkommen von Verwarngeldblocks
700 €
700 €

Es kommt noch besser!
Diese Verbesserungen der Versicherungsleistungen bei der GdP-Diensthaftpflicht-Regress-Versicherung bietet die GdP ihren Mitgliedern bei unverändertem Beitrag. Auch der bis Ende Juli 2010 bestehende Selbstbehalt bei Sach-, Vermögens- und Abhandenkommensschäden in Höhe von 50 Euro fällt ersatzlos weg!

Das ist noch nicht alles!
Weitere Informationen über die Leistungen der GdP für ihre Mitglieder und Kontaktadressen für persönliche Nachfragen finden Sie nach dem Klick auf "GdP-Leistungen" und "GdP-Landesbezirke und Bezirke".
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