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Strafzettel für Ermittler - Süddeutsche Zeitung vom 12.11.2011:

GdP Berlin: Polizisten müssen Parkgebühren verauslagen

Berlin.

Zum Sachverhalt: Die Polizeibehörde ist nicht dafür verantwortlich, dass Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes für zivile Dienstfahrzeuge Parkgebühren entrichten müssen. Verantwortlich dafür ist die „Oberste Straßenverkehrsbehörde“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin. Aktuell hat die Polizeibehörde am 9. Mai 2011 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit einem Rechtsgutachten um eine Ausnahmegenehmigung für ihre Zivilfahrzeuge gebeten. Das wurde mit Schreiben vom 27. Mai 2011 von dem dort zuständigen Referatsleiter unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass in Berlin alle Dienstfahrzeuge gleich behandelt werden müssen und deshalb der Polizei keine Privilegien eingeräumt werden könnten.

Diese Regelung galt auch schon in den vergangenen Jahren. Irgendwann einmal hatte die Polizei eine Ausnahmegenehmigung, die aber widerrufen wurde. Mit dieser Entscheidung der Obersten Straßenverkehrsbehörde hatte die Polizeibehörde keine andere Möglichkeit, als die bisher geltende Regelung mit einer Geschäftsanweisung bis zum 6.11.2016 zu verlängern.

Bürokratische Schreibarbeiten abschaffen!

Detlef Herrmann, stellvertretender Landesbezirksvorsitzender der GdP Berlin in einer Pressemeldung am Freitag, dem 11.11.2011 (Auszug): „Der Senat hat in den letzten zehn Jahren etwa 4000 Polizisten eingespart. Darüber hinaus sind die Berliner Beamtinnen und Beamten die am schlechtesten bezahlten in Deutschland. Statt Arbeitsabläufe aufgabenkritisch zu straffen, werden die Polizistinnen und Polizisten mit überflüssigen bürokratischen Schreibarbeiten zusätzlich belastet. Jeden Einzelfall müssen sie bei der Geltendmachung der privat von ihnen ausgelegten Parkgebühren schriftlich begründen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es Innensenator Dr. Ehrhart Körting und der Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer in fünf Jahren im Senat nicht gelungen ist, eine Ausnahmegenehmigung für die Polizei politisch durchzusetzen.“

Auf diese GdP-Pressemeldung hat unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ am Sonnabend, dem 12.11.2011 reagiert und geschrieben (Auszug/Wiedergabe sinngemäß):

Die Beamten finden das ärgerlich. Die Beamten seien ohnehin überlastet und würden durch solche Bürokratie von der Arbeit abgehalten. „Erst sparen die uns 4000 Polizisten weg, dann müssen wir uns mit solchen Vorschriften herumärgern.“ Die Innenverwaltung hat gegenüber dieser Zeitung behauptet, dass diese Vorschrift in der Praxis kein Problem sei und darauf hingewiesen, dass in München anders verfahren wird.
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