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Videoüberwachung gefordert

Lauschangriff ist wichtiges Instrument

Hilden.

Als einen wichtigen Schritt zur effektiveren Bekämpfung vor allem der Organisierten Kriminalität bewertet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den jetzt im Bundestag behandelten Kompromiß zum Großen Lauschangriff. Dazu der Bundesvorsitzende der GdP, Hermann Lutz: "Der Artikel 13 des Grundgesetzes läßt ausdrücklich Abhörmaßnahmen im Bereich der Vorbeugung vor Straftaten zu. Dem Bürger war aber kaum zu erklären, warum die Polizei ausschließlich unter präventiven Voraussetzungen, also beispielsweise bei drohender Geiselnahme, abhören durfte, nicht aber, wenn bereits ein Verbrechen geschehen war, und es einfach darum ging, den Täter schnellstmöglich dingfest zu machen.

Besonders bei der Organisierten Kriminalität verspreche sich die Gewerkschaft der Polizei größeren Erfolg. Eine klare Trennung zwischen Vorbeugung und Strafverfolgung sei hier kaum möglich, da durch ermittelte und aufgeklärte Straftaten weitere verhindert werden, sagte Hermann Lutz am heutigen Donnerstag in Hilden. In der Bekämpfung der OK könne zudem der Einsatz technischer Mittel die lebensgefährlichen Einsätze verdeckter Ermittler ersetzen oder zumindest ergänzen. Hermann Lutz: "Natürlich bedeutet der große Lauschangriff einen nicht unerheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Sicherstellung einer richterlichen wie parlamentarischen Kontrolle ist daher auch aus polizeilicher Sicht eine unverzichtbare Grundvoraussetzung solcher Einsätze."

Als nicht konsequent bezeichnete der GdP-Bundesvorsitzende die Absage an die Videoüberwachung. Durch technische Mittel aufgezeichnete Gespräche und per Video aufgenommene Personen besäßen vor Gericht eine erheblich höhere Beweiskraft als Zeugenaussagen. Lutz: " Noch Jahre nach der Tatbegehung könnten so geführte Gespräche real wiedergegeben werden. Schließlich ist es ja kein Geheimnis, daß Zeugen - und die stehen in den langwierigen OK-Prozessen meist unter erheblicher Lebensgefahr - unter Druck gesetzt oder gekauft werden können." Auch ließe bei dem ein oder anderen das "Erinnerungsvermögen" nach.

Enttäuscht zeigte sich Lutz über die Höhe der Bargeldsumme, die künftig beim Zoll angegeben werden soll bzw. zur Ausweispflicht bei Banken führt. "Wir fordern, daß diese Summe von 30.000 DM auf 15.000 DM gesenkt wird. Diese Regelung erschwert es, illegale Gewinne aus Organisierter Kriminalität nach Deutschland einzuführen oder zu legalisieren, doch eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche kann letztlich nur die Einführung der Beweislastumkehr im Vermögensbereich sicherstellen."

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