Dramatischer Rückgang der Aufklärungsquote bestätigt schlimmste Befürchtungen der NRW-GdP
Fachleute gehen davon aus, dass gleichzeitig das sogenannte Dunkelfeld der nicht von der Polizei erkannten Straftaten massiv gestiegen ist. „Dass Betrüger und Kinderschänder nur deshalb straffrei bleiben, weil sich die Bundesregierung nicht auf ein neues, verfassungskonformes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einigen kann, ist ein Skandal. Innenminister Jäger hat deshalb Recht, wenn er diesen Skandal öffentlich kritisiert“, erklärte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die GdP die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die Sicherheitslücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung entstanden war, umgehend zu schließen. „Wer der Polizei im Internetzeitalter den Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungsdaten verwehrt, macht sie blind“, hatte der GdP-Landesvorsitzende erklärt. Richter werte es deshalb als positiv, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt den Druck auf die Bundesregierung erhöhen will, um die Gesetzeslücke bei der Vorratsdatenspeicherung zu schließen.
„Man kann die Daten so speichern, dass die Freiheitsrechte der Bürger nicht beeinträchtigt, aber Straftäter wirksam verfolgt werden können. Wer hingegen, wie das Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) anstrebt, nur das Aufzeichnen von Telekommunikationsdaten bereits bekannter Straftäter zulassen will, hilft nur den Tätern“, warnte Richter.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die GdP die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die Sicherheitslücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung entstanden war, umgehend zu schließen. „Wer der Polizei im Internetzeitalter den Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungsdaten verwehrt, macht sie blind“, hatte der GdP-Landesvorsitzende erklärt. Richter werte es deshalb als positiv, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt den Druck auf die Bundesregierung erhöhen will, um die Gesetzeslücke bei der Vorratsdatenspeicherung zu schließen.
„Man kann die Daten so speichern, dass die Freiheitsrechte der Bürger nicht beeinträchtigt, aber Straftäter wirksam verfolgt werden können. Wer hingegen, wie das Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) anstrebt, nur das Aufzeichnen von Telekommunikationsdaten bereits bekannter Straftäter zulassen will, hilft nur den Tätern“, warnte Richter.