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GdP B-W spricht sich klar gegen Landesantidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild für Baden-Württemberg aus

Stuttgart/Hochdorf.

Das im Spätsommer 2020 für Berlin erlassene Landesanti-diskriminierungsgesetz (LADG) sorgte in den Reihen der Polizei vielfach für Unverständnis und Verunsicherung. Etabliert es doch eine Beweislastumkehr, in deren Rahmen sich Polizeibeschäftigte mit mehr oder weniger willkürlich in den Raum gestellten Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert sehen.

Der Baden-Württembergische Innenminister Thomas Strobl positionierte sich im Sinne der GdP klar gegen die Inhalte dieses neuen Gesetzes. Das ursprüngliche Vorhaben, keine Einsatzkräfte aus Baden-Württemberg mehr nach Berlin zu entsenden, konnte in der Praxis nicht umgesetzt werden. Jedoch verfügte das Innenministerium laut seiner Pressemeldung vom 28.08.2020, dass „es keine Rückgriffs- oder Freistellungsansprüche gegenüber Polizistinnen und Polizisten aus Baden-Württemberg gibt.“

In den vor der Landtagswahl stattgefundenen Sondierungsgesprächen zwischen GRÜNEN und der CDU steht die Schaffung eines LADG nach Berliner Vorbild plötzlich erneut auf der Agenda. Dies wird in dem gemeinsamen Papier zu den Sondierungsergebnissen von GRÜNEN und der CDU vom 03.04.2021 dargestellt.

Diese Planungen stoßen bei der Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg (GdP) auf Unverständnis. „Ein LADG für Baden-Württemberg nach Berliner Vorbild ist für die Polizeibeschäftigten nach wie vor keine Option. Selbstverständlich verurteilen wir Diskriminierung in jeder Form, und genau deshalb weisen wir die hier praktizierte Sichtweise mit pauschalisierten Vorverdächtigungen strikt von uns. Die angestrebte Beweislastumkehr wird von unseren Beschäftigten als Misstrauensvotum empfunden“, erklärt Hans-Jürgen Kirstein, Landesvorsitzender der GdP Baden-Württemberg. „Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg ist die kompetente Ansprechpartnerin für Diskriminierungsvorwürfe. Wir wünschen uns deshalb von unserer aktuellen sowie unserer zukünftigen Landesregierung weiterhin eine ganz klare Positionierung gegen ein LADG für Baden-Württemberg. Die Wertschätzung, die der Polizei bisher entgegen gebracht wurde, darf nicht geschmälert werden.“
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