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GdP-Chef Oliver Malchow: Vereinsverbote stören Strukturen krimineller Rockerclubs empfindlich

Berlin.

In Absprache mit seinen Ministerkollegen aus Sachsen und Brandenburg hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich den Rocker-Club "Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen" verboten. Gleichzeitig lief eine groß angelegte Durchsuchungsaktion gegen Mitglieder des verbotenen Vereins in beiden Ländern sowie in Berlin, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Gegenüber dem TV-Sender N24 und der Nachrichtenagentur dpa sagte GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: "Durch die Vereinsverbote, von denen auch etliche mittlerweile verwaltungsgerichtlich bestätigt wurden, konnten Strukturen der OMC empfindlich gestört werden. Die Strategie, kriminellen Rockern ihr Leben so schwer wie möglich zu machen, ihnen gewissermaßen permanent polizeilicherseits auf den Füßen zu stehen, ist und bleibt richtig."

Grund der Verbotsverfügung waren nach Informationen des Bundesinnenministeriums Aktivitäten des Vereins, die auf die "gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung" mit dem Ziel der Begehung von Straftaten ausgerichtet seien. In Brandenburg wurden zudem die Vereine „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ und dessen Unterorganisation „Oder City Kurmark“ verboten.

Malchow weiter: „Eigentlich wollen wir nur Motorrad fahren“, das ist ein gängiger Spruch von Mitgliedern der Outlaw-Motorcycle-Bewegung, der darüber hinweg täuschen soll, was jedenfalls hinter den organisierten OMC-Gruppen steht. Es geht bei diesen Gruppen um einen Teilbereich der Organisierten Kriminalität (OK), um Drogenhandel, Prostitution, Schutzgelderpressung und Straftaten gegen das Waffengesetz. Betrachtet man die vergangenen drei Jahre, so ist zu erkennen, dass es u. a. auch der Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit der Gewerkschaft der Polizei war, die gesellschaftlichen Herausforderungen krimineller Rockergruppierungen medial so zu verdeutlichen, dass vor rund eineinhalb Jahren endlich die Innenministerkonferenz (IMK) das Problem erkannt und politisch bearbeitet hat. Das Ergebnis der IMK waren wichtige Weichenstellungen. Es gab den politischen Auftrag an die Ermittlungsbehörden mit einem hohen Einsatz an Personal und technischen Ermittlungsmethoden, die Rockergruppierungen zu beobachten und Straftaten konsequent zu verfolgen und es gab das grüne Licht, die intensivsten Ermittlungsmaßnahmen dafür zu nutzen, um auf der Basis von Fakten rechtssichere Vereinsverbote verfügen und vollstrecken zu können.

Es ist dem großen Engagement unserer Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Schutz- und Kriminalpolizei zu verdanken, dass es einen massiven Fahndungsdruck auf kriminelle OMCs gegeben hat und dass dieser Fahndungsdruck aufrecht erhalten bleibt. Die Gewerkschaft der Polizei fordert ein, dass wir zur besseren Kontrolle der polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen ein bundesweites Lagebild Rockerkriminalität bekommen müssen, denn nach wie vor ist es eine mühevolle Kleinarbeit herauszufinden, welche Ortsvereine von kriminellen Rockerbanden verboten sind, wie viele Personen dort gegebenenfalls Mitglied waren und welche Straftaten inklusive sichergestellter Gegenstände zu verzeichnen waren.

Indes bleibt auch festzuhalten, dass es unbedingt positiv zu bewerten ist, dass bei den Hunderten von Hausdurchsuchungen dutzende Waffen und etliche Kilogramm Rauschgift sichergestellt wurden. Durch die Vereinsverbote, von denen auch etliche mittlerweile verwaltungsgerichtlich bestätigt wurden, konnten Strukturen der OMC empfindlich gestört werden. Die Strategie, kriminellen Rockern ihr Leben so schwer wie möglich zu machen, ihnen gewissermaßen permanent polizeilicherseits auf den Füßen zu stehen, ist und bleibt richtig. Gleichwohl darf eines nicht übersehen werden, offenkundig sind kriminelle Rockerbanden vor allem für Heranwachsende nach wie vor sehr interessant. Die Mischung aus verschworener Männergemeinschaft, größtmöglicher Abgrenzung gegenüber anderen Personen und Strukturen sowie ein überschaubares Regelwerk machen OMC-Gruppierungen attraktiv. Darüber hinaus versprechen diese Strukturen individuellen Halt für die entsprechenden Mitglieder und einen offenkundig leichten Zugang zu erheblichen Geldmengen. Die Anziehungskraft krimineller Rockergruppierungen wird stets bestehen bleiben und zwar auch unabhängig von der Frage von Vereinsverboten und anderen Maßnahmen.

Mit dem Strategiewechsel von vor eineinhalb Jahren haben Politik und Gesellschaft sich dafür entschieden, kriminellen Rockergruppierungen den Kampf anzusagen. Der Staat darf keine rechtsfreien Räume akzeptieren und tut gut daran, auch im Zusammenspiel mit internationalen Sicherheitsbehörden, das kriminelle Treiben von OMCs maximal zu begrenzen. Gerade aus diesem Grund war es ein großer Erfolg, dass der deutsche Ableger der niederländischen Satudarah-Rocker innerhalb weniger Monate auch mit Hilfe einer konzertierten Aktion der holländischen Polizei durch die Festnahme von Führungsfiguren erheblich geschwächt wurde. Vor allem dieses fokussierte Vorgehen gegen eine sich gerade etablierende Rockergruppierung zeigt die zwei Seiten der Medaille: Kriminelle OMC verschwinden nicht, aber ihren Einfluss und ihr kriminelles Geschäftsmodell mit erheblichen illegalen Gewinnmöglichkeiten muss jederzeit intensiv polizeilich bekämpft werden."

Foto: Arno Bachert - pixelio.de
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