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GdP Rheinland-Pfalz: Bezirksgruppenkonferenz verabschiedet Resolution

Mainz.

Die GdP-Bezirksgruppe Bereitschaftspolizei im Landesbezirk Rheinland-Pfalz fordert mit zehn Punkten die Landesregierung auf, die Entscheidung zur Schließung der Polizeiliegenschaft in Schifferstadt zurückzunehmen!

1)
Die Aufgabe der Polizeiliegenschaft in Schifferstadt und den angenommenen Einspareffekten stellen wir ohne umfassende betriebswirtschaftliche Untersuchung mit Folgenabschätzungen (Verlegung/Unterbringung der Schifferstadter Einsatzhundertschaft am Standort Enkenbach-Alsenborn) in Frage!

...Vermarktungseffekte für den LBB dieser Landesliegenschaft in der Stadt Schifferstadt sind nach wie vor völlig ungeklärt und offen. Nur bei einer zeitnahen Vermarktung dieser Liegenschaft, mit all ihren vertraglich zu beachtenden Erfordernissen, werden sich Einspareffekte für den Landeshaushalt ergeben.

2)
Eine sicherheitspolitische Analyse mit Bewertung der möglichen Auswirkungen für das bevölkerungsreichste Gebiet in Rheinland-Pfalz liegt dieser Entscheidung nicht zugrunde!

…die Entscheidung zur Schließung der Polizeiliegenschaft ist keine zukunftsorientierte und optimierende Entscheidung für die innere Sicherheit in Rheinland-Pfalz.

3)
Die polizeitaktische Konzeption des ISIM sah bisher vor, dass in jedem Zuständigkeitsbereich eines Polizeipräsidiums auch eine Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei in einer Liegenschaft mit Mehrfachnutzungseffekten untergebracht ist!

…die GdP befürchtet, dass aufgrund reiner haushaltstechnischer Gesichtspunkte zukünftig auch die Schließung anderer BP-Standorte zu befürchten ist.

4)
Die GdP befürchtet einen Rückgang von Unterstützungsleistungen - Einsatzzeiten / Einsatzvolumen - der Bereitschaftspolizei für das PP Rheinpfalz bei steigenden Kilometerleistungen, größeren Abnutzungseffekten der Dienstkraftfahrzeuge (Bundeslieferungen) und einer größeren Umweltbelastung!

…aus Sicht der GdP ist dies nicht akzeptabel.

5)
Eine faktische Reduzierung der alltäglichen Gruppeneinsätze (582 im Jahr 2011 mit fünfstelligen Einsatzstunden) als direkte und unverzichtbare Unterstützungsleistung der Bepo für das PP Rheinpfalz ist unausweichlich!

…dies kann unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten nicht wirklich gewollt sein.

6)
Höhere Aufwendungen für die notwendigen Aufgabenerledigungen für das PP Rheinpfalz durch die 13. BP-Einsatzhundertschaft von Enkenbach-Alsenborn aus fallen an!

…belastbare Vergleichsberechnungen liegen nicht vor.

7)
Die Aufgabe der Bekleidungslieferstelle als Serviceeinrichtung für ca. 2200 Beschäftigte, ohne konkrete und kostengünstigere Alternativen aufzuzeigen, ist inakzeptabel!

…Aufwendungen für die dienstlichen Bekleidungsempfänger werden steigen. Anschlussüberlegungen sind nicht angestellt und konkret nicht vorliegend.

8)
...keine direkte Versorgung durch eine Kfz – Werkstatt für ca. 350 Dienstfahrzeuge des PP Rheinpfalz, 13. BPH, WSP; die seit Jahren sich in Planung befindet. Keine polizeieigene Tankstelle mehr für Notfallversorgungen.

…Situationsregelungen der Kfz-Werkstatt (PP Rheinpfalz) in Neustadt liegen nicht vor.

9)
...Raumnutzungen für das PP Rheinpfalz in der Liegenschaft entfallen und müssen anderweitig und sicherlich mit höherem Aufwand organisiert werden.

…Lösungsansätze sind nicht erkennbar.

10)
...und für die GdP besonders wichtig:

Die persönlichen und sozialen Auswirkungen für die derzeit 12 Tarifbeschäftigen (davon 7 in Teilzeit) und für über 140 PolizeibeamtInnen, welche dann entweder nach Enkenbach-Alsenborn umgesetzt oder aber anderweitig bei der Polizei beschäftigt werden sollen, sind noch nicht absehbar.

…können beispielsweise derzeitige Eingruppierungen/Entgelte der Tarifbeschäftigten durch erforderlich werdende Stellenzuweisungen gehalten werden?
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