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Konrad Freiberg im Interview mit der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen:

"Purer Populismus"

Von Ines Pohl

Berlin.

Der Vorstoß, Sexualstraftäter in einer öffentlich zugänglichen Datei aufzulisten, wird von Konrad Freiberg, dem Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, klar abgelehnt. Das wäre weder verfassungsrechtlich möglich, noch würde es für die Bevölkerung mehr Sicherheit bringen, sagt er im Interview mit der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA).

 
HNA: Weite Teile der Bevölkerung befürworten eine öffentliche Straftäterdatei, Sie aber sind strikt dagegen, warum?
Freiberg: Das ist purer Populismus und wäre ein eklatanter Verstoß gegen unsere Verfassung.

Gleichwohl spricht er vielen Menschen aus dem Herzen.
Freiberg: Genau das ist ja das besonders Ärgerliche daran. Denn der Bevölkerung wird ein Ausweg vorgegaukelt, der keiner ist, weil er ja, selbst wenn er möglich wäre, in Wirklichkeit überhaupt nichts bringt. Das ist ein reines Ablenkungsmanöver von dem, was wirklich verbessert werden könnte.
Es ist ja eine absurde Annahme, dass potenzielle Wiederholungstäter nichts mehr tun, nur weil ihre Namen und unter Umständen auch noch ihr Wohnort öffentlich bekannt sind. Das führt schlimmstenfalls zu Selbstjustiz, aber nicht zu mehr Sicherheit.

Was könnten denn die Länder tun, um die Bevölkerung besser zu schützen?
Freiberg: Ganz große Defizite gibt es im Bereich der Begutachtung. In diesem Bereich muss ganz klar die Sicherheit vorgehen. Das heißt, dass die Prognosefähigkeit verbessert werden muss. Durch höher qualifizierte Gutachter, aber auch durch Doppelgutachten, selbst wenn die teurer sind, und die Verantwortlichen deshalb davor zurückschrecken und mit solchen Vorstößen kommen, die eine vermeintlich billige Lösung vorgaukeln.

Wie beurteilen Sie die Situation im Strafvollzug?
Freiberg: Auch hier liegt vieles im Argen, weil das Personal immer weiter reduziert wurde und auch bei der Qualifizierung sowohl im Strafvollzug als auch im therapeutischen Bereich immer mehr Geld eingespart wird - mit den bekannten fatalen Folgen.

Noch einmal zurück zu den öffentlichen Dateien. In einzelnen amerikanischen Bundesstaaten gibt es solche Dateien. Und die Menschen haben zumindest das Gefühl, besser informiert zu sein, wenn sie wissen, dass in ihrer Nachbarschaft ein ehemaliger Sexualstraftäter lebt.
Freiberg: Erstens bedeutet die gefühlte Sicherheit nicht gleichzeitig tatsächlich mehr Sicherheit, und zum anderen gibt es in anderen Ländern ganz unterschiedliche Kulturen des Strafvollzugs, die sich ganz einfach nicht auf unsere Verhältnisse übertragen lassen. Und noch einmal: Unsere Verfassung lässt eine solche Datei nicht zu und auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg.

Aber die aktuelle Situation in Deutschland ist doch ausgesprochen unbefriedigend.
Freiberg: Das ist richtig, und da sind die Länder und die Innen- und Justizminister in der Pflicht, denn unsere Bevölkerung hat ein Recht auf mehr Sicherheit.

Zur Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen
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