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Ausrüstung & Ausstattung

2. Ausrüstung/Ausstattung
2.1 Handout „Waffenrecht“
Im April 2008 wurde vom Beauftragten für Waffentechnik und Waffenrecht der GdP eine Faltkarte zum Waffenrecht als Neuauflage herausgegeben, nachdem die Vorauflage vergriffen war, aber anhaltend stark nachgefragt wurde.

Die Arbeiten sollten dabei zeitnah zur Inkraftsetzung des Waffenrechts-Änderungsgesetzes, das eine Reihe neuer Tatbestände im Bereich der verbotenen Waffen und der Anscheinswaffen enthielt, abgeschlossen werden.
Dabei haben sich in die Darstellungen einige Fehler eingeschlichen, die teilweise von deutlicher rechtlicher Relevanz waren. Daher hat sich der GBV entschlossen, die Karten zurückzurufen. Die Landesbezirke/Bezirke wurden darüber informiert. In der August-Ausgabe DP erschien ein an die Mitglieder gerichteter Rückruf. Die Bundesgeschäftsstelle wurde beauftragt, eine neue, überarbeitete Auflage zu produzieren.

Die Neuauflage mit dem 2008er-Waffenrecht wurde Mitte Oktober fertig und konnte in einer Auflage von 75.000 Exemplaren an die Landesbezirke/Bezirke ausgeliefert werden.


2.2 Technische Untersuchungen an der neuen Colani-Uniform (nach oben)
Mitte des Jahres 2007 kamen aus dem Bereich der Kolleginnen und Kollegen Niedersachsens Hinweise auf unzulängliches Wärmeverhalten der dort eingeführten neuen Colani-Uniform. Die alte Oestergaard-Uniform würde den Körper besser wärmen. Es wurde angeregt, diese Problematik durch eine technische Prüfung klären zu lassen.
Der Geschäftsführende Bundesvorstand schloss sich dem Vorschlag aus Niedersachsen an und stimmte der Durchführung einer vergleichenden technischen Prüfung zu.

Hierzu konnte die in Sachen Textiltechnik weltweit führende Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach gewonnen werden. In der dortigen Prüfstelle wurde eine Reihe technischer Prüfungen wie z. B. Wärmeleitverhalten, Dampfdruck, Flüssigkeitsdiffusion, Brandverhalten, Waschresistenz etc. durchgeführt. Als Muster standen Uniformteile beider Designer zur Verfügung.

Im Verlauf der Prüfungen stellte sich weiterer Bedarf heraus. Den Vorschlägen der Techniker wurde zur Abrundung der bis dahin vorhandenen vorläufigen Erkenntnisse gefolgt. Allerdings gestaltete sich die Beschaffung neuer Uniformteile (die bei der Prüfung zerstört werden) etwas kompliziert.
Dennoch konnte erreicht werden, dass die letzten Prüfungen im Frühjahr 2008 anliefen.
Am 21. Juli 2008 legte die Hochschule ihren Abschlussbericht vor. Der außerordentliche Zeitbedarf ist darauf zurückzuführen, dass im Verlauf der Prüfungen immer wieder neue Anlässe bekannt geworden sind, die ergänzende Teilprüfungen erforderlich machten. Diese Umstände waren zu Beginn der Arbeiten nicht absehbar.

Als Fazit konnte festgestellt werden, dass beide Uniformtypen gute Werte bei den Tests erbracht haben. Die Colani-Außenjacke bietet konstruktiv bedingt (PU-Beschichtung) einen besseren Schutz vor Wind und Regen als der Oestergaard-Parka.

Die Wärmespeicherfähigkeit bei der Colani-Außenjacke ist entgegen den Befürchtungen der niedersächsischen Polizisten offenbar insgesamt doch besser als beim Oestergaard-Parka. Im Vergleich der Colani-Innenjacke mit dem alten Woll-Tuchrock bleibt der zuletzt Genannte allerdings Sieger.
Lediglich die Zwiebelmustervariante, die in Niedersachsen seitens der dienstlichen Trageempfehlung Platz greifen soll, bietet eher Nachteile, da die Wärmespeicherfähigkeit kaum erhöht, die Dampfabfuhr von innen nach außen aber nahezu unterbunden wird und der Tragekomfort zweier nicht auf Zwiebelmusterkomponente geschneiderten Jacken leidet.

Der Abschlussbericht wurde den Landesbezirken nach Eingang zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.


2.3 Positionspapier „Arbeitsplatz Funkstreifenwagen“ (nach oben)
Das bisherige GdP-Positionspapier „Funkstreifenwagen 2000“ war zeitlich und inhaltlich überholt.
Es wurde auf Vorschlag des Bundesfachausschusses Schutzpolizei und der GdP-Arbeitsschutzkommission überarbeitet.
Um nicht an zeitliche Komponenten gebunden zu sein und den Umstand zu betonen, dass der Funkstreifenwagen nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern ein besonderer Arbeitsplatz ist, wurde die Bezeichnung „Arbeitsplatz Funkstreifenwagen“ gewählt.

Der GBV befasste sich auf seiner Sitzung am 13./14. Mai 2009 mit dem Positionspapier und empfahl dem Bundesvorstand, das Papier ebenfalls anzunehmen. Dieser Empfehlung folgte der Bundesvorstand auf seiner Sitzung im Mai 2009.

Das Positionspapier wurde in einer Auflagenhöhe von 10.000 gedruckt und an die Landesbezirke/Bezirke verteilt.
(nach oben)
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