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Winterreifen-Verordnung:

Gut gemeint, aber ohne Grip

Berlin.

Als „prinzipiell begrüßenswert, aber leider halbherzig ausformuliert“, bezeichnete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die aufgrund der zunehmend winterlichen Wetterlage nun zu beachtende Winterreifen-Verordnung.

Es müsse, so Freiberg, auch unter schwierigen Wetterbedingungen gewährleistet bleiben, dass die so genannte Leichtigkeit des Verkehrs erhalten bleibe: „Gerade in gebirgigen Gegenden kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Verkehrsstillständen und schweren Unfällen, weil unvernünftige Kraftfahrer mit ihren sommerbereiften Autos nicht vom Fleck gekommen sind oder Unfälle verursacht haben.“ Die bloße Absicht aber, so der GdP-Vorsitzende, werde ein solches Winterchaos auf Deutschlands Straßen nicht verhindern. Die von Bundesverkehrsmi-nister Wolfgang Tiefensee verordnete Definition „winterlicher Straßenverhältnisse“ sei schwammig und interpretierbar, was die Polizistinnen und Polizisten vor Ort auszubaden hätten. So verliere die Verordnung ihren Grip.

Freiberg. „Angemessen wäre eine klare Regelung gewesen, die Fahrzeugführer verpflichtet hätte, ihre Wagen zwischen November und März mit winterlichen M+S-Reifen auszurüsten. Zudem müsse sich immer ausreichend Frostschutz in den Scheibenwischanlagen befinden.“

Bei Beibehaltung dieser für die Polizei unbefriedigenden Arbeitsvorgabe erwartet die GdP eine Flut von Widersprüchen gegen Bußgeldbescheide. Die ohnehin schon überlasteten Gerichte würden dadurch zusätzlich strapaziert.

Eine präventive Wirkung sprach Freiberg der Winterreifen-Verordung ab: „Bei Wintereinbrüchen hat die Polizei alles andere zu tun, als Fahrzeugkontrollen durchzuführen.“ Der jahrelange massive Abbau von Stellen bei der Verkehrspolizei verschärfe die Lage.

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