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GdP Aktuell zur Neuregelung bei Oberschenkelholstern

München.

Mit IMS Az. C1-0272-9-1 vom 09.07.2021 wurde der künftige Ausstattungsumfang mit Holstern bei der Bayerischen Polizei festgelegt. Grundsätzlich haben sich die vorhandenen Holster vor allem im uniformierten Dienst sehr gut bewährt. In der Praxis kam es aber in Einzelfällen - vor allem beim Sitzen in Streifenfahrzeugen - zu individuellen Komfort-Problemen, mitunter sogar teils zu Verletzungen beim Tragen des Holsters Standard.

Nach vorausgehenden Erprobungen und entsprechender Evaluation wurden nun folgende Festlegungen für die künftige Holster-Ausstattung getroffen:
    · Aufgrund des guten Tragekomforts und des ansprechenderen Erscheinungsbildes wird die Variante mit kleiner Beinplatte mit Einfachgurt am Oberschenkel für die Verwendung im Wach- und Streifendienst freigegeben.
    · Die Variante mit großer Beinplatte und Doppelgurt bleibt wie bisher grundsätzlich den Einsatzeinheiten vorbehalten. Um eine Doppelausstattung zu vermeiden, ist aber für die Kräfte der Einsatzeinheiten das Tragen dieser Variante in Kombination mit der Standarduniform zulässig.
    · Bei Komfortproblemen kann zusätzlich die Ausstattung mit dem Holster Kompakt oder die Umrüstung des Holsters Standard zum Oberschenkelholster gewählt werden. Eine Doppelauswahl ist nicht vorgesehen.

Die Beschaffung der Holster erfolgt ausschließlich durch den zentralen Einkauf beim BPP. Nur in 2021 werden für die vorgenannte Ausrüstungsverbesserung Finanzmittel zentral zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus anfallende Bedarfe sind von den Verbänden zu tragen.
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