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GdP Aktuell - Beförderungen

Beförderungsauswahl August 2022

München.

Hier im Überblick: die Beförderungskriterien nach A9+Z; es können nur diejenigen Beamten und Beamtinnen befördert werden, die die nachstehenden Kriterien erfüllen; für die übrigen im Folgenden nicht aufgeführten Ämter gilt, dass alle zum 01.08.2022 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen befördert werden können.

Beförderungen nach A 9 + Z:


Von 1.368 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 67 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die
1. in der letzten Beurteilung (2020 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten erreicht haben,
2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2020) eine Gesamtzahl von mindestens 54 Punkten erreicht haben,
3. einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2017) von mindestens 8 Punkten erreicht haben und schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C3-0406-2-12, vom 28.05.2020.

Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.
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