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Die Mehrheit des Innenausschusses bremst Sparpaket und verhindert vorerst Sonderopfer für Polizei und Feuerwehr!

Hamburg.

Auf der gestrigen Sitzung des Innenausschusses wurde die Volkspetition der drei Polizeigewerkschaften auch im Rahmen einer „“Öffentlichen Anhörung“ behandelt. Über 4 Stunden dauerte die Sitzung im Gebäude der Patriotischen Gesellschaft.

Nach anfänglicher Diskussion über die Auslegung der Geschäftsordnung zu den Themen „Rederecht und Fragerecht“, meldeten sich neben den drei Polizeigewerkschaften zahlreiche Polizistinnen und Feuerwehrleute zu Wort. Sie nutzten die Gelegenheit während der Anhörung den verantwortlichen Innenpolitikern von CDU, SPD und GAL insbesondere die Themen Stelleneinsparungen und die Einführung der geplanten Heilfürsorge aus ihrer persönlichen Sicht zu erläutern. Alle widersprachen deutlich dem Ansinnen des Hamburger Senates und gingen auf die Glaubwürdigkeit der Politik ein.



Neben den bekannten Gründen, die gegen die Sonderopfer sprechen, äußerten sich die Kolleginnen und Kollegen u.a. wie folgt:
o „Vor 40 Jahren habe ich mit dieser Stadt ein Vertrag geschlossen. Wenn ich die geplanten Einschnitte bei der Freien Heilfürsorge sehe, dann befürchte ich, dass es Kollegen gibt, die sich an diesen Vertrag nicht mehr gebunden fühlen!“
o „Wenn langfristig die Freie Heilfürsorge abgeschafft werden soll, werden Krankenkosten anteilmäßig über die Beihilfe abgerechnet. Das kann doch insgesamt nicht günstiger sein. Hat das mal jemand überprüft?“
o „Bitte nicht nur auf die reinen Zahlen sehen, sondern das Prinzip beachten –ich sorge für meine Stadt und passe für meine Stadt auf – die Stadt sorgt für mich und passt auf mich auf!“
o „Kolleginnen und Kollegen mit Kindern werden schon jetzt mehrfach bestraft. Ehefrauen und Kinder von Polizisten müssen privat versichert werden. Die gesetzlichen Krankenkasse rechnet anders. Dort sind Arbeitnehmer und Angehörige als Familie insgesamt und nicht wie bei Polizisten privat extra und einzeln versichert!“
o „Der angestrebte Systemwechsel wird zu einer anderen Arbeitseinstellung führen. Wenn ich mich heute mit einem Straftäter herumschlagen muss, weiß ich, dass der Staat mir hilft und mich bei gesundheitlichen Schäden nicht allein lässt. Ich setze mich mit Leib und Leben für die Polizei und für meinen Staat ein. In Zukunft muss ich mir überlegen, ob ich meine Gesundheit überhaupt aufs Spiel setze, weil der Staat mir ja nicht mehr helfen will!“
o „Die Polizei macht eigentlich schon jetzt mehr als sie muss. Das kann sich in Zukunft ändern!“ Der aktuelle Stand 760.000 Überstunden der Hamburger Polizei sprechen dafür.

Diese Aussagen müssen nicht kommentiert werden. Sie sprechen für sich selbst.

Innensenator Udo Nagel gab auf Befragung zu, dass es sich bei der Einführung eines Eigenanteils bei der Freien Heilfürsorge eben nur um eine Konsolidierungsmaßnahme des Haushaltes handele.

Auch die Ankündigung durch die CDU-Abgeordneten, dass es bei der Polizei keine weiteren Einsparungen geben wird, überzeugte die anwesenden Polizisten und Feuerwehrleute wenig.

Die SPD-Abgeordneten warfen den Verantwortlichen vor, nicht genug über Alternativen nachgedacht zu haben.

Zum Ende der Sitzung wurde über folgenden Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt:

Der Innenausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Bürgerschaft begrüßt, dass der Senat zur Überzeugung gelangt ist, die Lebensarbeitszeit und das Übergangsgeld für Vollzugsbeamte der Polizei und Feuerwehr unangetastet zu lassen.
2. Die Bürgerschaft lehnt die beabsichtigte Streichung von 151 Stellen im Polizeivollzugsdienst ab und fordert den Senat auf, die Ausbildung von Nachwuchskräften für die Polizei in den Jahren 2005 bis 2007 nicht wie geplant um 336 zu reduzieren.
3. Die Bürgerschaft lehnt die vom Senat beantragte Abschaffung der Freien Heilfürsorge ab und fordert den Senat auf, hier weniger einschneidende, auf gesundheitsbewustes und Kosten schonendes Verhalten abstellende Alternativen im Dialog mit den Gewerkschaften zu erarbeiten und hierüber der Bürgerschaft bis zum 31. März 2005 zu berichten.

Dieser Antrag fand im Innenausschuss die Mehrheit, durch die Unterstützung des CDU-Abgeordneten Bruno Claussen.

Die Senatsvorlage zur Änderung des Beamtengesetzes mit der Folge der Eigenbeteiligung bei der Freien Heilfürsorge fand im Ausschuss keine Mehrheit und wurde deshalb nicht beschlossen.

Die Bürgerschaft hat nun Mitte Dezember 2004 über diese Ausschussempfehlung zu beraten und zu beschließen. Die Mehrheit der Bürgerschaft muss jetzt gegen diese Beschlussempfehlung des Innenausschusses stimmen, wenn die Haushalts- konsolidierungsmaßnahmen dann doch beschlossen werden sollen.



Jürgen Lamp, Geschäftsführer GdP Hamburg
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