Die Gewerkschaft der Polizei sieht dennoch dringenden Handlungsbedarf
Hamburg.
Mit seiner Entscheidung vom gestrigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
in Karlsruhe der Forderung einer Vielzahl von im Ballungsraum München tätigen Beamten
auf eine höhere Besoldung eine Absage erteilt.
Ein Polizeibeamter aus München hatte stellvertretend für seine Kolleginnen und Kollegen
im Ballungsraum gegen die Höhe seiner Besoldung geklagt. Im Vergleich mit den
Beschäftigten auf dem Lande sei sein Gehalt wegen der deutlich höheren
Lebenshaltungskosten in München zu niedrig bemessen und damit verfassungswidrig.
Leider wollte sich das Bundesverfassungsgericht dieser Argumentation nicht anschließen,
so dass die aus Sicht der GdP im bisherigen Besoldungssystem vorhandenen
gravierenden Mängel bis auf weiteres bestehen bleiben.