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Recht am eigenen Bild!

Polizisten sind kein Freiwild, auch nicht im Internet!

Hamburg.

Das Kölner Oberlandesgericht hat über Sachverhalte geurteilt, bei denen Polizeibeamte gegen ihren Willen gefilmt und das Bildmaterial in den sozialen Medien veröffentlicht wurde. In der Vergangenheit waren auch Mitglieder der GdP Hamburg bei der normalen Dienstausübung betroffen.

Die entsprechenden Handy-Videos wurden in den sozialen Medien für jedermann abrufbar eingestellt, wurden diverse Male angesehen und teilweise mit beleidigenden Kommentaren versehen.
Die von der GdP Hamburg im Rahmen des Rechtsschutzes bemängelten Veröffentlichungen verletzten das Recht am eigenen Bild und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Es handelte sich jeweils nicht um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Die Videos zeigte unsere Kolleginnen und Kollegen Kollegen bei der normalen Berufsausübung.

Dazu der Leitsatz der GdP Hamburg:

Kein Polizeibeamter muss es hinnehmen, dass sein Bildnis ohne seine Einwilligung gegenüber einem Millionen-Publikum verbreitet wird und es auch noch zu beleidigenden Kommentaren kommt.

Die GdP hat für die rechtlichen Auseinandersetzungen jeweils einem renommierten Medienrechtsanwalt beauftragt. U.a. wurde die Löschung der Videos erreicht.
Wir werden weiterhin unmittelbar und schnell für die Rechte unserer Mitglieder kämpfen und keinen Konflikt scheuen. Rechtsschutz bei der GdP ist ein Teil der persönlichen Eigensicherung. Wir vertreten euch in allen dienstlichen Angelegenheiten. Wir stehen an eurer Seite!

Die GdP Hamburg hat das hier beschriebene Urteil gern zur Kenntnis genommen. Es bestätigt die ständige Rechtsauffassung der GdP Hamburg. (OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021 - III-1 RVs 175/21)
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