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Positionspapier

Die Polizei der Hansestadt Hamburg in der Corona-Lage

Positionen der GdP Hamburg

Hamburg.

Nahezu alle politischen und gesellschaftlichen Akteure in der Bundesrepublik und in Hamburg sind sich einig: Die Corona-Pandemie ist eine der größten Herausforderungen seit dem 2. Weltkrieg. Gründe für die Bewertung gibt es viele. Insbesondere die lange Zeit der Pandemie-Lage sowie die teilweise sehr unterschiedlichen Betroffenheiten, Regelungen und Rahmenbedingungen stellen alle Beteiligten vor teilweise immense Aufgaben. Dabei hat sich aber auch gezeigt, dass eine große Chance darin liegt, die Anpassungsfähigkeit von Organisationen und Behörden mit dem Ziel des krisenfesten Handelns zu stärken.

Die GdP Hamburg bewertet mit diesem Positionspapier die Lage aus gewerkschaftlicher Sicht und formuliert Positionen.
Die Prämisse lautet: Unter Beachtung des Gesundheitsschutzes muss die Handlungsfähigkeit der Hamburger Polizei unbedingt erhalten bleiben.

Die Hamburger Polizei braucht Schnelltests - die Regeln für Quarantäne bzw. Selbstisolation müssen harmonisiert werden.
Die Einrichtung einer Teststrecke für Hamburger Polizeibeschäftigte ist richtig und begrüßenswert. Es wäre sicherlich sinnvoll gewesen, wenn die Errichtung der Teststrecke mit einem schlüssigen Begleitkonzept geschehen wäre. Derzeit regeln unterschiedliche Gesundheitsämter nach dem Wohnort-Prinzip unterschiedlich die Anordnungen von Quarantäne und Selbstisolation, d.h. das Ob und das Wie lange sind nicht vorhersehbar. Zugleich werden bei entsprechenden Anordnungen auch keine polizeidienstlichen Aspekte berücksichtigt.
Die GdP Hamburg fordert, dass bei Polizeibeschäftigten die individuellen Anordnungen von Quarantäne und Selbstisolation durch polizeiärztliche Fachkräfte, die zweifelsfrei vorhanden sind, vorgenommen werden. Nötigenfalls ist eine Änderung bestehender Rechtslagen vorzunehmen. Dabei ist der Gesundheitsschutz der Kolleginnen und Kollegen als besonders hoch zu bewerten. Zugleich muss gewährleistet sein, dass dienstliche Abläufe möglichst kurzfristig beeinträchtigt werden, um die im Dienst verbliebenen Kolleginnen und Kollegen nicht zusätzlich zu belasten.

Die Hamburger Polizei braucht Rückendeckung - Corona-Regeln müssen flächendeckend, konsequent und rechtssicher durchgesetzt werden.
Die Polizeibeamtinnen und -beamten stehen nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland, fest zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Damit ist auch verbunden, dass Rechtsverordnungen, Gesetze und Verfassungsrecht durchgesetzt werden - auch gegen den Widerstand einzelner Bürgerinnen und Bürger. Dass dies verhältnismäßig zu geschehen hat, ist klar. Ebenso sollte außer Frage stehen, dass massenhafte Verstöße gegen Infektionsschutzregeln nicht allein deshalb von der Polizei und anderen Ordnungsbehörden hingenommen werden dürfen, weil sie von zahlreichen Personen vorgenommen werden. Konsequentes polizeiliches Einschreiten wird nicht per se unverhältnismäßig, weil es sich gegen eine Menschenansammlung richtet. Die Hamburger Polizei braucht politische Rückendeckung, um gegen Infektionsregelbrecher konsequent und - wo nötig - robust, vorzugehen. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob der Regelbruch bewusst bei Demonstrationen oder aber in Bars oder im privaten Raum vorgenommen wird. Die Pandemie wird noch lange andauern. Die Polizei ist gut beraten, gleichmäßig und planbar vorzugehen, ein Zick-Zack-Kurs wäre fatal.

Das Personalmanagement in der Hamburger Polizei folgt der Lage, nicht umgekehrt.
Dass sich die Hamburger Polizei im Jahr 2020 in einem Generationswechsel befinden wird, war lange absehbar, das Geburtsdatum der Beschäftigten ist für den Dienstherren kein Geheimnis. Eine generelle Dienstzeitverlängerung lehnt die GdP aus guten Gründen ab. Gleichwohl hat die GdP individuelle Lösungen stets befürwortet. Wichtig ist, dass der Generationswechsel geschmeidig und bei möglichst geringem Verlust taktischer Handlungsfähigkeit und operativem Wissen verläuft. In der Corona-Lage werden jetzt alle Kräfte, egal wo sie eingesetzt sind, gebraucht. Zugesicherte Dienstzeitverlängerungen müssen eingehalten werden, in Aussicht gestellte Verlängerungen müssen ebenfalls möglich gemacht werden. Blitz-Entscheidungen nach Kassenlage pro oder contra individueller Dienstzeitverlängerung lehnt die GdP ab!

Investitionen in technische Virus-Prävention sind machbar, deshalb umsetzen und Bundesmittel in Anspruch nehmen!
Die zunehmenden medizinischen Erkenntnisse über die Hauptübertragungswege für SARS-CoV-2 bedingen neue Entscheidungsprozesse. Heute ist geklärt, dass die Infektion mit dem Virus insbesondere über die Einatmung virushaltiger Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen, geschieht. Auf diese Erkenntnis muss sich der Dienstherr einstellen. Es reicht nicht aus, das Lüften von Räumen anzuordnen, denn dies kann, je nach Wetterlage, teilweise nur unzureichend umgesetzt werden. Auch das dauerhafte Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen kann auf Dauer keine Lösung zur Erreichung von Infektionsschutz sein.

Die GdP Hamburg regt an, dass stationäre raumlufttechnische Anlagen mit antiviralen Filtern in Diensträumen installiert werden. Dafür sollten, mindestens teilweise, Bundesmittel gemäß der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Bundesförderung der Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten vom 13.10.2020 eingesetzt werden. Stationäre Filteranlagen sind auch deshalb klar zu bevorzugen, weil mobile Filtergeräte die Belastung der Diensträume mit abwärme- und lärmproduzierenden Gegenständen weiter erhöhen würde.
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