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Corona-Einsätze

Wasserwerfer versus körperlicher Zwang

Wir unterstützen die Taktik der Polizei Hamburg, die auch den Infektionsschutz der Einsatzkräfte berücksichtigt

Hamburg.

Die Begründung der Polizei Hamburg, dass der Einsatz des Wasserwerfers zum Schutz vor Infektionen und zur Wahrung der Sicherheitsabstände verhältnismäßiger ist als körperlicher Zwang, unterstützen wir ausdrücklich. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen haben gerade in Zeiten von Corona das Recht auch körperliche Unversehrtheit.

Horst Niens, Landesvorsitzender der GdP Hamburg: „Die Infektionsgefahr ist noch nicht vorbei, auch wenn das einige Teilnehmer der Versammlungen nicht wahrhaben wollen. Die Versammlungsfreiheit ist sehr wichtig, spezielle Auflagen zur jetzigen Zeit aber auch!“

Andreas Schmidt, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Hamburg ergänzt: „Wir danken unseren Kolleginnen und Kollegen für ihren täglich hohen persönlichen Einsatz, gerade in diesen Zeiten!“
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