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Besoldung von Beamten im Ballungsraum rechtmäßig

Die Gewerkschaft der Polizei sieht dennoch dringenden Handlungsbedarf

Hamburg.

Mit seiner Entscheidung vom gestrigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe der Forderung einer Vielzahl von im Ballungsraum München tätigen Beamten auf eine höhere Besoldung eine Absage erteilt. Ein Polizeibeamter aus München hatte stellvertretend für seine Kolleginnen und Kollegen im Ballungsraum gegen die Höhe seiner Besoldung geklagt. Im Vergleich mit den Beschäftigten auf dem Lande sei sein Gehalt wegen der deutlich höheren Lebenshaltungskosten in München zu niedrig bemessen und damit verfassungswidrig. Leider wollte sich das Bundesverfassungsgericht dieser Argumentation nicht anschließen, so dass die aus Sicht der GdP im bisherigen Besoldungssystem vorhandenen gravierenden Mängel bis auf weiteres bestehen bleiben.