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Landesvorstand

PDS und GdP einig

Schwerin:.

Gewerkschafter der GdP und PDS Parlamentarier sind sich einig: Neues LDG M-V darf nicht zum "Disziplinar(Straf)recht" für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern verkommen!

In einer gemeinsamen Beratung des parlamentarischen Ausschusses der PDS-Landtagsfraktion „Politik und Recht“ und Vertretern des Landesvorstandes der GdP waren sich Parlamentarier und Gewerkschafter darüber einig, dass das zukünftige Landesdisziplinargesetz (LDG M-V) nicht zu einem neuen „Strafrecht“ für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verkommen darf.

Anlaß des Gespräches war unter anderem die Absicht der Landesregierung, das Disziplinarrecht zu novellieren. So soll die bisherige LDO M-V, die sich verfahrensrechtlich am Strafprozessrecht orientiert, durch ein LDG ersetzt werden, das an das Verwaltungsverfahrens- und -prozessrecht angebunden wird. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der derzeit bundesweit stattfindet. Der Unterschied zwischen Mecklenburg-Vorpommern, dem Bund und anderen Bundesländern ist jedoch der Umstand, dass in M-V sämtliche Fristen zu Ungunsten der Beschäftigten verdoppelt oder zum Teil verdreifacht wurden. Das kann unter Umständen dazu führen, dass Beamtinnen und Beamte über einen langen Zeitraum von jeglichen Beförderungen, pp. ausgeschlossen sind. Gerade im Polizeidienst könnte dieser Wille des Gesetzgebers verheerende Auswirkungen zeigen.

GdP und PDS verständigten sich darauf, sich gemeinsam für eine Bereinigung der strittigen Formulierungen in der Novelle zum LDG einzusetzen.

Weitere Themen waren:
· die nach wie vor verfolgte Absicht der Landesregierung, Polizisten eine Eigenbeteiligung zur Heilfürsorge zu verordnen;
· Bestrebungen des Innenministeriums zur Schließung von Polizeiwerkstätten sowie der Dienstküche der Bereitschaftspolizei.
Die gemeinsamen Beratungen werden Ende November voraussichtlich mit dem Koalitionspartner fortgesetzt.

Wir berichten weiter.

Der Landesvorstand
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