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Respekt, Herr Innenminister!

Aufstiegslehrgang schon mit 32 Jahren Vorratsbeschulungen für Jüngere

Hannover.

Den Aufstiegslehrgang gehobener Dienst (AlgD) können zukünftig bereits die Kolleginnen und Kollegen ab dem 32. Lebensjahr absolvieren, soweit alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Weiterhin wird auch noch jüngeren Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit eröffnet, mit dem Erreichen des 32. Lebensjahres ernannt zu werden, wenn sie vorher im Wege einer sogenannten Vorratsbeschulung die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen haben.

Von dieser Entscheidung betroffen sind ca. 670 Kolleginnen und Kollegen, davon über 40 % Frauen, für die ein Aufstieg aus familiären Gründen bisher nahezu unmöglich oder nur unter erheblichen Erschwernissen zu realisieren war.

Mit der Entscheidung, die Zugangsvoraussetzungen für den ALgD zu erleichtern, hat der Innenminister die über drei Jahre lang immer wieder von der GdP geforderten Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes umgesetzt. Dies ist auch den Aktivitäten der Vertreter des Polizeihauptpersonalrates zu verdanken, die in allen Gesprächen mit dem Landespolizeipräsidium und dem Ministerbüro diese Problematik immer wieder zum Thema gemacht haben.

Mit diesem Schritt bekennt sich der Innenminister dazu, die zweigeteilte Laufbahn konsequent umzusetzen und dabei auch die Belange und Besonderheiten jüngerer Kolleginnen und Kollegen mit familiärem Hintergrund zu berücksichtigen.

Soweit der genaue Wortlaut der Änderung der PolNLVO vorliegt, werden wir detailliert berichten.
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