Zunahme von Regressfällen
Kolleginnen und Kollegen dürfen nicht das Einsatzrisiko tragen!
Neben einer Zunahme von Schadensersatzforderungen wegen Falschbetankungen von Einsatzfahrzeugen nimmt auch die Inanspruchnahme von Kolleginnen und Kollegen für andere Schäden zu, die im Rahmen der Dienstverrichtung entstehen. Dies führt berechtigterweise zu großem Unmut.
Die GdP fordert daher das LPPBK auf, zu prüfen, ob auch in den Fällen, in denen eine Regressforderung rechtlich durchaus möglich erscheint, gegenüber den Kolleginnen und Kollegen auf eine Geltendmachung verzichtet werden kann.
Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Es darf nicht so weit kommen, dass Kolleginnen und Kollegen beispielsweise Verfolgungsfahrten abbrechen, weil das Risiko zu hoch ist, Schäden am Funkstreifenwagen oder anderen Gegenständen selbst begleichen zu müssen. Hier muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, die Ausnahmen zu den beamtenrechtlichen Vorschriften ermöglicht. Die rechtliche Definition von grober Fahrlässigkeit harmoniert nicht immer mit den tatsächlichen Gegebenheiten im Einsatz.“
Die GdP fordert daher das LPPBK auf, zu prüfen, ob auch in den Fällen, in denen eine Regressforderung rechtlich durchaus möglich erscheint, gegenüber den Kolleginnen und Kollegen auf eine Geltendmachung verzichtet werden kann.
Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Es darf nicht so weit kommen, dass Kolleginnen und Kollegen beispielsweise Verfolgungsfahrten abbrechen, weil das Risiko zu hoch ist, Schäden am Funkstreifenwagen oder anderen Gegenständen selbst begleichen zu müssen. Hier muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, die Ausnahmen zu den beamtenrechtlichen Vorschriften ermöglicht. Die rechtliche Definition von grober Fahrlässigkeit harmoniert nicht immer mit den tatsächlichen Gegebenheiten im Einsatz.“