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GdP-Info

GdP begrüßt öffentliches Interesse am Gesundheitsschutz

Reaktion auf FDP-Anfrage an Landesregierung

Die Polizei im Einsatz für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Bild: GdP
Die Polizei im Einsatz für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Bild: GdP
Hannover.

In der Antwort einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion äußert sich die niedersächsische Landesregierung zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit Corona-Infektionen bei Polizeibeamtinnen und -beamten.

Angesichts steigender COVID-19-Infektionszahlen und der langsam anlaufenden Impfkampagne wächst das öffentliche Interesse am Schutz der Polizeibeschäftigten vor dem Corona-Virus und seinen Auswirkungen. Die GdP hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen besonders geschützt werden muss - insbesondere bei bestimmten Einsatzszenarien. Erfreut hat die GdP darum zur Kenntnis genommen, dass die FDP-Landtagsfraktion diese Themen in einer kleinen Anfrage an die Landesregierung angesprochen hat. Konkret ging es um Infektionsfälle unter den Polizeibeschäftigten, die mögliche Einstufung einer Infektion als Dienstunfall und die Einordnung der Beamtinnen und Beamten im Impfplan.

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen und stellvertretender Bundesvorsitzender begrüßt dieses Interesse: „Die Fragen der FDP-Fraktion sprechen wichtige Aspekte an, die wir in den vergangenen Monaten immer wieder thematisiert haben. Es muss ein öffentliches Interesse am Schutz der Kolleginnen und Kollegen bestehen, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, das Infektionsgeschehen einzudämmen, die Innere Sicherheit garantieren und dabei auch selbst jeden Tag ihre Gesundheit riskieren!“

Laut Antwort der Landesregierung auf die Anfrage sind aktuell 44 Kolleginnen und Kollegen der Polizei Niedersachsen mit dem Corona-Virus infiziert, 310 gelten als genesen. Damit diese Werte nicht weiter steigen, muss alles für einen bestmöglichen Schutz getan werden. Zwar verweist die Landesregierung darauf, dass nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, ob eine Infektion im Dienst oder privat erfolgte, dennoch sind gerade die Beamtinnen und Beamten, die im aktiven Einsatz auf der Straße die Schutzmaßnahmen kontrollieren und durchsetzen, einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Die Landesregierung erklärt indes, dass eine Infektion in der Regel nicht als Dienstunfall zu werten ist. Sie beruft sich dabei auf die schwierige Nachverfolgung des Infektionsweges, die eine zeitliche und örtliche Bestimmbarkeit der Infektion unmöglich mache. Inwiefern dies allerdings grundsätzlich zutrifft, wird aktuell auf Antrag der GdP Niedersachsen in zwei grundlegenden Verfahren, welche von der Bundes-GdP unterstützt werden, gerichtlich geprüft. Dabei geht es nicht nur um Infektionen im Einsatz durch Dritte sondern auch um mögliche Infektionen durch Kolleginnen und Kollegen.

Bei der Frage nach der Einstufung der Polizeibeschäftigten im Impfplan unterstreicht die Landesregierung, dass die Beamtinnen und Beamten eine erhöhte Priorität haben. Die GdP hatte Kritik an den ursprünglichen Vorschlägen der Ständigen Impfkommission geäußert, die eine Einordnung der Polizeibeschäftigten in die letzte von fünf Prioritäten-Gruppe vorgesehen hatte. In der nun geltenden Impfverordnung sind Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, der zweiten Gruppe zugeordnet. Gemeint sind damit zum Beispiel Einsätze bei Demonstrationen oder Schwerpunktkontrollen, ebenso der Einsatz- und Streifendienst. Dies geht auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz zurück, in dessen Vorfeld die GdP Niedersachsen Innenminister Pistorius ihre Bedenken am ursprünglichen Plan verdeutlichen konnte. Allen weiteren Polizeibeschäftigten wird durch die Einstufung in der dritten Gruppe immerhin noch eine gesteigerte Priorität zugewiesen. Hier darf es keine weitere Unterscheidung geben.
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