Zum Inhalt wechseln

GdP in den Medien

Corona-Infektion als Dienstunfall?

GdP-Forderung stößt auf mediales Interesse

Hannover.

Am Montag berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) über die Bestrebungen der GdP, Infektionen mit dem Coronavirus durch Polizeibeamte als Dienstunfall einzustufen. Unter anderem der NDR und der SPIEGEL greifen die Nachricht auf.

Auf Initiative des niedersächsischen Landesverbandes unterstützt die GdP aktuell zwei grundlegende Verfahren, die klären sollen, ob eine entsprechende Einstufung möglich ist. Für die Betroffenen hat das gravierende Auswirkungen, weil sie in diesem Fall Schadensersatz beanspruchen können und es auch bei Pensionsansprüchen um viele Tausend Euro im Jahr gehen kann.
Im Gespräch mit der NOZ stellt der GdP Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Dietmar Schilff klar: „Das ist ein Akt der Wertschätzung für die Beamten, die im Dienst jeden Tag ihren Kopf hinhalten und der Gefahr einer Infektion mit dem Virus in besonderer Weise ausgesetzt sind.“

In der Polizeidirektion Osnabrück hatten sich mehrere Kollegen im Dienst mit Corona infiziert. Ein Antrag, diese Erkrankung als Dienstunfall zu werten, wurde allerdings vom Dienstherrn abgelehnt. In einem zweiten Fall den die GdP unterstützt, wurde ein Beamter im Dienst angespuckt und erkrankte.

Die Argumentation der Behörde, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Dienstausübung und einer Infektion nicht hergestellt werden könne, wird durch die grundlegenden Verfahren geprüft. Die Verfahren sollen zeigen, welche Erfolgsaussichten ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörden hat, sodass die Argumentation als Muster für entsprechende Sachverhalte anderer Landesbezirke der GdP dienen kann. Im Sinne einer Beweislastumkehr soll bei Zweifeln über die Infektionskette in Zukunft der Dienstherr den Nachweis erbringen, dass die Ansteckung außerhalb des Dienstes stattgefunden habe.

Die Verfahren seien darum von bundesweiter Bedeutung, wie Schilff erklärt. Aktuell gibt es mehrere Fälle in fünf Bundesländern, in denen die Anerkennung als Dienstunfall verweigert wurde oder in denen die Anträge auf Anerkennung noch nicht beschieden wurden. Lediglich in Baden-Württemberg wurden Infektionen in zwei Fällen aufgrund einer eindeutig nachweisbaren Infektionskette als Dienstunfall gewertet.

This link is for the Robots and should not be seen.