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Ausschuss für Inneres und Sport tagt zu NPOG und Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte

Der Niedersächsische Landtag. Foto: AH
Der Niedersächsische Landtag. Foto: AH
Hannover.

Am Mittwoch, 02.05.2019, fand die 50. Sitzung des "Innenausschusses" statt. Auf der Tagesordnung standen zwei wichtige Punkte für die Polizei sowie für Einsatzkräfte von Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen. Vor dem Landtag demonstrierte ein Gruppe von 10 Personen gegen das geplante NPOG. Der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff nahm an der öffentlichen Sitzung teil und gab am Ende der Ausschusssitzung dem NDR und anderen Medienvertretern eine Einschätzung.

Die GdP war zu beiden Punkten um Stellungnahme gebeten worden und hatte sich - zum geplanten neuen Gefahrenabwehrgesetz NPOG mehrfach - sowie zum geplanten Rechtsschutzfonds geäußert. Darüber hinaus war die GdP bei Anhörungen dabei und gab ihre fachliche Bewertung zum NPOG ab.

Der Innenausschuss wurde vom Gesetz- und Beratungsdienst sowie dem Innenministerium über den aktuellen Sachstand zum NPOG informiert. Die Mitglieder des Innenausschusses stimmten nach eingehender Diskussion abschließend - mit zwei Gegenstimmen von FDP und GRÜNEN - für die Gesetzeseinbringung in das nächste Landtagsplenum, welches vom 14. bis 16. Mai 2019 stattfindet. Zuvor wird sich noch der Rechtsauschuss mit dem NPOG-Entwurf befassen.

Dietmar Schilff bewertete gegenüber den Medien sowohl den geplanten Rechtsschutzfonds sowie die Einbringung des NPOG-Entwurfes als positiv. Die Diskussion zu einem neuen Gefahrenabwehrgesetz dauere nunmehr nahezu 5 Jahre, so Schilff. Es sei daher notwendig, dass die Diskussion ein Ende habe. Die wesentlichen Fragen seien offensichtlich geklärt, sodass dann hoffentlich auch das Schüren von Unsicherheiten und Falschinformationen der Bevölkerung durch geneigte Gruppierungen aufhören werde.

Die Polizei und Ordnungsbehörden bräuchten ein klares, modernes und rechtssicheres Gefahrenabwehrgesetz, so Schilff weiter. Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens sowie Institutionen und Verbände erwarteten ein verfassungsgemäßes Gefahrenabwehrgesetz, welches helfen kann, Terrorgefahr und schwerste Kriminalität bereits im Vorfeld abzuwenden. Es gibt auch weiterhin in dem ein oder anderen Fall aufgrund von höchstrichterlicher Rechtsprechung Regelungsbedarf, wie zum Beispiel beim "Pre Recording der Bodycams" oder der "Kennzeichenlesemöglichkeiten" auf Autobahnen. Dies soll nach Aussagen der Regierungsfraktionen auch noch im Herbst dieses Jahres nach Beschlussfassung und Inkrafttreten des Gesetzes in einer zweiten Novelle erfolgen.

Der vorgelegte Entschließungsantrag zur Einrichtung eines Rechtschutzfonds soll Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräften, die während ihrer Tätigkeit Opfer von Gewalttaten, Beleidigungen und Übergriffen wurden und danach als Zeuge vor Gericht aussagen müssen, in dieser belastenden Situation anwaltlichen Beistand ermöglichen. Die GdP Niedersachsen hält dies für dringend notwendig und begrüßt und unterstützt diesen Antrag daher ausdrücklich. (Stellungnahme zum Download >>>).
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