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70 Prozent wechseln in Heilfürsorge

Foto: Tim Reckmann, pixelio.de
Foto: Tim Reckmann, pixelio.de
Hannover.

Bis Ablauf des vergangenen Jahres sind 70 % der bislang beihilfeberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in das Heilfürsorgesystem gewechselt. Die GdP hat erkämpft, dass diese Möglichkeit geschaffen wird und jeder Betroffene für sich entscheiden konnte, ob er sie nutzt.

Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte kann wieder die Leistungen der Heilfürsorge beziehen. Die GdP hat, nachdem es gelungen ist, die Rückkehr zu diesem System durchzusetzen, empfohlen, eine sorgfältige individuelle Prüfung der Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Aspekte für die Betroffenen durchzuführen, und sich dann zu entscheiden.

Seit dem 01.01.2017 haben 70,3 % der Beihilfeempfänger diese Abwägung getroffen, Vorteile erkannt und ihren Wechsel in die Heilfürsorge erklärt. Mit Ende der Frist am 31.12.2017 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.

Die Heilfürsorgeberechtigung war seit dem Jahr 1999 für ab diesem Zeitpunkt in die Polizei Niedersachsen Eintretende nicht mehr gegeben. Seitdem hat sich die GdP für eine Wiedereinführung stark gemacht. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2017 hatten alle Beihilfeberechtigten die Möglichkeit, ab Januar 2017 in die Heilfürsorge zu wechseln.

An diesem Beispiel sieht man, dass durch kontinuierliche aktive und hartnäckige gewerkschaftliche Arbeit der GdP Verbesserungen erreicht werden können.


GdP – Richtungsweisend. Mit Sicherheit!
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