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GdP News vom 23.12.2013

Heilfürsorge

Wiedereinführung der Heilfürsorge in Hamburg - GdP Niedersachsen sieht sich bestätigt

Hannover.

Nach § 224 Abs. 2 Nr. 1 NBG alte Fassung (a.F.) wird Polizeivollzugsbeamten/-innen, die seit dem 31. Januar 1999 ohne Unterbrechung im Dienst des Landes Niedersachsen stehen, Heilfürsorge gewährt.

Früher hatten alle Polizeivollzugsbeamten/-innen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Die Gewährung der freien Heilfürsorge sollte dem größeren Maß an körperlichem Einsatz und gesundheitlichen Gefährdungen bei der Polizei Rechnung tragen. Diese Gründe haben heute mehr denn je Bestand. Das hat man erst am Wochenende wieder in Hamburg bei den gewalttätigen Ausschreitungen gesehen, bei denen auch niedersächsische Kräfte eingesetzt waren und verletzt wurden. Der niedersächsische Gesetzgeber hat bei Erlass des Haushaltsbegleitgesetzes vom 21. Januar 1999 dennoch mit der Begründung "auf Grund der außerordentlich angespannten Haushaltssituation des Landes" beschlossen, die Polizeivollzugsbeamten/-innen "angemessen" an ihren Gesundheitskosten zu beteiligen. Die Heilfürsorge wird seitdem nur noch als Übergangsrecht bei der Polizei aus Gründen des Vertrauensschutzes gewährt, bei denjenigen, die seit dem in dem Gesetz bezeichneten Stichtag Anspruch auf Heilfürsorge hatten. Die nach diesem Stichtag eingestellten Polizeivollzugsbeamten/-innen erhalten keine Heilfürsorge mehr, sondern sie sind wie alle übrigen Beamten des Landes Niedersachsen nur noch beihilfeberechtigt.

Das bedeutet konkret, dass diejenigen, die noch Heilfürsorge erhalten, sich mit 1,6 % Eigenanteil daran beteiligen. Zudem müssen sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen, damit sie nach der Pensionierung in eine Krankenkasse aufgenommen werden und die Kosten dafür auch zusätzlich aufbringen.

Die neueingestellten Kollegen/-innen müssen sich selbst versichern. Hierfür entstehen für sie Kosten i.H.v. 200-250 Euro pro Monat.

Dies bedeutet, dass eine Kommissarin/ein Kommissar, die ab dem 01.02.1999 eingestellt wurden, in Niedersachsen nach dem Studium ohne Heilfürsorge und ohne Weihnachtsgeld ca. 400 Euro/Monat weniger im Portemonnaie haben, als in Ländern, wo diese Leistungen noch ganz oder anteilig gewährt werden.

Die GdP ist 1998 mit einer Großdemonstration gegen die Änderungen in der Heilfürsorge vorgegangen, konnte die Verschlechterungen aber nicht gänzlich abwenden. Erreicht wurde aber, dass die seit dem genannten Stichtag im Dienst befindlichen Kollegen/-innen - sofern sie wollten, in der Heilfürsorge verbleiben konnten.

Noch am 17. Dezember 2013 hat der Landesvorsitzende Dietmar Schilff in einem Gespräch mit Innenminister Pistorius die Prüfung der Wiedereinführung der Heilfürsorge bei der Polizei Niedersachsen eingefordert. Diese Prüfung wurde zugesichert.

Nunmehr kommt aus Hamburg ein positives Signal, welches die langjährige GdP-Auffassung in Niedersachsen bestätigt. Dort erhalten zukünftig auch alle Neueingestellten wieder Heilfürsorge, allerdings mit einem Eigenanteil i.H.v. 1,4 %, wie bei den langjährig im Dienst befindlichen Kollegen/-innen. Dafür entfallen Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel.
Durch die Rückkehr zur Heilfürsorge können sich die neueingestellten Kollegen/-innen in Hamburg über einen zusätzlichen Geldbetrag für andere Zwecke freuen.

Ein großer Erfolg in Hamburg, eine gute Vorlage für Niedersachsen. Die GdP bleibt für Euch am Ball!

Abschließend wünschen wir allen Kollegen/-innen, die in Hamburg verletzt wurden, schnellstmögliche Genesung. Die GdP wird sich intensiv mit den Umständen, den Einsatzbedingungen und den politischen Aktivitäten auseinandersetzen.


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