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Pressemitteilung vom 19.06.2014

Wegfall von Haftstrafen bei Kleinkriminalität senkt die Hemmschwelle für Straftaten

Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen warnt vor dem Wegfall von Haftstrafen bei Kleinkriminalität. Kosten für Haftunterbringung dürfen keine Aspekte einer angemessenen Strafsanktion sein.

„Gerade bei Wiederholungstätern darf die Strafverfolgung nicht dadurch ins Leere laufen, dass sich wirkungslos gebliebene Sanktionen einfach wiederholen.“ erklärt Dietmar Schilff, Vorsitzender der GdP Niedersachsen. Dieses Vorhaben wirft zahlreiche Interpretations- und Definitionsprobleme auf, da eine unterschiedliche Bewertung gleicher Straftaten erfolgt. „Wer entscheidet dann, ob ein Diebstahl kriminell oder nur kleinkriminell ist, mit Haft bestraft werden darf oder nur Bußgeld bewährt“ fragt Schilff weiter und prognostiziert, dass die Hemmschwelle für kriminelle Handlungen sinken wird. Außerdem müssen sich die Gerichte weiterhin mit diesen Delikten beschäftigen.

„Auch eine Entlastung der Polizei geht mit diesem Vorhaben nicht einher.“ so Schilff weiter „unsere Kolleginnen und Kollegen müssen jede Straftat und jede Ordnungswidrigkeit verfolgen, gleichgültig mit welchem Strafmaß sie belegt sind.“

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