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GdP-News vom 22.08.2014

Schwerbehinderte in der Polizei* - Gespräch zwischen LPP Uwe Binias, Björn Meißner und Dietmar Schilff

Hannover:.

Richard von Weizsäckers Worte: "Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ waren der Leitgedanke einer Diskussion um die Belange der Schwerbehinderten in der Polizei. Landespolizeipräsident Uwe Binias hat eine Initiative der GdP aufgegriffen und die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in der Polizei, Björn Meißner und den GdP-Landesvorsitzenden Dietmar Schilff zu einem offenen und konstruktiven Gespräch eingeladen, in dessen Verlauf sich die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Austauschs zu diesem Thema deutlich offenbarte.

In der Polizei Niedersachsen arbeiten ca. 1.200 Menschen mit Behinderung, davon rund 900 Kolleginnen und Kollegen, die schwerbehindert oder gleichgestellt sind. Die Tendenz ist steigend. Jeden kann von einer Minute zur anderen unverschuldet das Schicksal einer Leistungs- oder Verwendungseinschränkung treffen. Insofern waren sich die Gesprächspartner einig, dass dies ein Dauerthema für die gesamte Polizei ist, mit dem sich intensiver befasst und für welches innerhalb der Polizei sensibilisiert werden muss.

Noch immer berichten eingeschränkte Kollegen/-innen den Schwerbehinderten**- und Personalvertretungen von Vorgesetzten, die Druck auf gehandicapte Kolleginnen und Kollegen ausüben. Hier ist nicht nur die Arbeit der Schwerbehinderten- und Personalvertretung gefordert, sondern ebenso die Dienststellen. Es war sehr hilfreich, so Björn Meißner, dass Innenminister Pistorius vor einiger Zeit in Zusammenhang mit der PDV 300 eindeutig klargestellt hat, dass die Landesregierung Weiterbeschäftigung favorisiert und nicht die Entfernung aus dem Dienst wegen eingeschränkter Dienstunfähigkeit im Blickwinkel hat.

Ein konkreter Punkt war das aktuelle Beurteilungsverfahren. Björn Meißner und Dietmar Schilff machten deutlich, dass es auch darum gehen müsse, die Aspekte der Verwendungs- und Leistungseinschränkung mit zu betrachten und dem Anspruch aus den gesetzlichen Regelungen für schwerbehinderte Beschäftigte, auch ihr berufliches Fortkommen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse zu fördern, mit berücksichtigt wird. Herr Binias sagte zu, diesen Punkt mit den Behördenleitern zu besprechen.

Ein weiterer Gesprächspunkt war die Gestaltung der Arbeitszeiten und Arbeitsplätze. Auch hier müsse nachgebessert werden, um den vorhandenen Sach- und Fachverstand der eingeschränkten Kollegen/-innen für die Polizei zu erhalten.

Notwendig sei auf jeden Fall die Sensibilisierung der Polizeiorganisation appellierten die GdP-Vertreter. LPP Binias sagte dies zu und nimmt die Anregung der GdP auf, das Thema mit auf einer der nächsten Behördenleitertagungen zu besprechen.

Die Gesprächspartner vereinbarten, kontinuierlich im Gespräch zu bleiben.

*Schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 %. Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden (mehr als 6 Monate) körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionsbeeinträchtigung

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Die Schwerbehindertenvertretung vertritt schwerbehinderte Menschen gegenüber dem Arbeitgeber und berät bei stufenweisen Wiedereingliederungsprozessen in die Arbeitswelt nach längerer Erkrankung oder Unfall, bei Anträgen zur Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft, Verschlimmerungsanträgen oder bei Widerspruchsverfahren sowie bei der behindertengerechten Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, bei persönlichen und allgemeinen Problemen an der jeweiligen Dienststelle, bei Anträgen auf Teilzeit, Altersteilzeit, vorübergehend verminderter Dienstfähigkeit, vorzeitiger Ruhestandsversetzung. Sie informiert zur Integrationsvereinbarung, zu Änderungen im Schwerbehindertenrecht und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorschriften sowie zu allen Fragen, die mit der Schwerbehinderteneigenschaft zusammenhängen. Sie achtet auf die Einhaltung der rechtlichen Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen.

Foto: v.l. Dietmar Schilff, LPP Uwe Binias, Björn Meißner
Foto: E.K.


Kompetenz durch Vielfalt – Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen

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